Darf der Name in Zeitungsartikeln ohne Einverständnis erwähnt werden?

6 Antworten

Evtl. wäre das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. des Datenschutzes; man müsste jedoch im Einzelfall abklären, wer mit wem worüber gesprochen hat. Deinem Mann stünde ggfs. das Recht auf eine Gegendarstellung oder Schadenersatz zu; dies sollte anwaltlich geprüft werden. Ehrlicherweise muss man aber auch realisieren, dass der immaterielle Schaden bereits angerichtet ist; jede weitere Berichterstattung in dieser Sache dürfte das Thema und damit die öffentliche Aufmerksamkeit nur weiter aufbauschen.

Poitora 
Fragesteller
 13.10.2010, 21:13

Gegendarstellung oder Leserbrief oder sonstiges würde für uns nicht sehr hilfreich sein, denn wie du bereits schreibst, würde das die Sache nur noch mehr aufbauschen. Ich überlege den ganzen Tag ob ich mich bei der Frau melde und ihr meine Meinung sage, aber ich denke das ist ihr ziemlich egal. Dieser ganze Bericht war aber so daneben. Und dann halt noch sein Vor- und Nachname inkl. Wohnort, seine Telefonnr. hat sie wohl nicht gewusst, das war nun wirklich unpassend finde ich.

Da Dein Mann eine Privatperson ist und wohl nur einen relativ kleinen Betrieb hat, durfte sein Name nicht ohne seine Zustimmung im Artikel erwähnt werden. Wäre er verdächtig, an dem Unfall Schuld zu zu haben, hätte die Verfasserin seinen Vornamen und den abgekürzten Nachnamen veröffentlichen dürfen - mehr nicht.

Ihr habt die Möglichkeit zur Gegendarstellung, die nicht länger sein darf als der ursprüngliche Artikel.

Alles andere sollte Euer Anwalt regeln.

Hallo, also ich muss schon sagen, die Presse! :-( Soviel ich weiss, darf man keine Bilder usw. ohne Einverstäniserklärung abgeben. Ich würde erst mal mit der Presse sprechen, und im schlimmsten Fall dann einen Rechtsanwalt einschalten. Das hilft meistens und die kennen sich besser aus. Viel Glück!!

Ja, die durften das. Dass sie Deinen Mann nicht befragt haben, ist natürlich schlecht gearbeitet und auch nicht verständlich. Mit wem sonst sollte die Presse sprechen? Vielleicht hat er nichts sagen wollen ... Weiß ich nicht. Trotzdem wird es schwer, da etwas zu machen. Persönlichkeitsrechte sind keine verletzt, die kleinen Fehler, dass er nicht der Eigentümer ist, könnten zwar eine Berichtigung zur Folge haben, aber auf jeden Fall nicht, wie unten erwähnt, eine Gegendarstellung. Das heißt, das erscheint irgendwo unten links als Dreizeiler. Ein Anwalt wird sicher alles ins "rechte" Licht rücken. Aber lohnen wird sich das auf keinen Fall für Euch. Den Ärger habt Ihr und werdet ihn nicht los dadurch. Aber noch ein wenig Geld.

Nenek  13.10.2010, 10:57

Wenn das stimmen würde, was Du schreibst, wären wichtige demokratische Prinzipien unseres Landes gefährdet. Zum Glück hast Du unrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gegendarstellung

gargamel111  13.10.2010, 12:08
@Nenek

Zum Glück ist nicht jeder Fehler, der in der Zeitung steht, gleich ein Angriff auf unser Grundgesetz. Und mal ehrlich: Was würde es nutzen zu schreiben, "... Herr yx ist nicht Hofeigentümer, das ist sein Vater"? Ob dann Gegendarstellung oder Berichtigung drüber steht, macht den Kohl auch nicht mehr fett. Aber den Anwalt. Und wenn Du es schon so genau nimmst und sogar wiki bemühst: Wo steht in wiki, dass man über Privatpersonen mit einem relativ kleinen Betrieb (ok, das schließt sich aus, aber das ist wieder eine andere Geschichte) nichts in der Zeitung schreiben darf?

Das ist ein sehr kompliziertes Thema, weil sowohl Pressefreiheit als auch Persönlichkeitsrechte grundgesetzlich geschützt sind und es viele Gesetze gibt die versuchen den Gegensatz zu regeln. (siehe Medienrecht/Presserecht).

Generell gilt das die Presse alle Daten veröffentlichen darf, die sowieo öffentlich zugänglich sind. Dazu gehören auch Namen von Personen, Besitzverhältnisse, Beschreibungen usw...

Sie darf umsomehr in die Privatsphäre eindringen, als das öffentliche Interesse an den Geschehnissen steigt, muss aber im Gegenzug eine besondere Sorgfalt bezüglich der Richtigkeit der Aussagen walten lassen.

Hier ist ein ganz guter Link mit Informationen zu Berichterstattungen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeitvon%C3%84u%C3%9Ferungeninder_Berichterstattung

Am Besten wäre wohl einen Anwalt zu nehmen, bzw. sich erst mal von einem Anwalt beraten zu lassen.

Viel Glück