Online Zeitungsartikel im Nachhinein löschen?
Hey! Als ich ein Kind war (2010 und 2013) wurde ich fotografiert und namentlich erwähnt in der Zeitung. Das wäre jetzt an dich nicht so schlimm. Das schlimme ist, dass es diese Zeitung (Südwestpresse) auch online gibt. Also wenn man meinen Namen und meinen Wohnort eingibt, werden diese zwei Bilder angezeigt. Diese Bilder sind leider sehr unvorteilhaft. Den Inhalt auf den Bildern unterstütze ich auch nicht mehr ( weil ich den Inhalt des Vereines, für den das Bild gemacht wurde nicht mehr unterstütze.)Nächstes Jahr muss ich mich Bewerben. Ich hoffe, dass mein zukünftiger Arbeitgeber nicht nach mir Googelt.
Meine Frage ist: Kann ich diese Onlinezeitung dazu bringen, den Artikel, auf dem ich klar kenntlich bin, herauszunehmen, auch wenn ich (meine Eltern) damals zugestimmt haben, dass der Artikel veröffentlicht wird? Eigentlich habe ich ja Recht am eigenen Bild, aber damals wurde eben zugestimmt. Gibt es irgendwelche Paragraphen, mit denen ich die Onlinezeitung dazu bringen kann, den Artikel zu entfernen?
Oder ist es garnicht mehr möglich (von deren Seite aus), den Artikel zu entfernen?
6 Antworten
Selbstverständlich kannst Du zu jeder Zeit die Nutzung deiner Bilder untersagen und die von deinen Eltern damals getroffene Einwilligung widerrufen. Schreib der Zeitung einen netten Brief mit Hinweis auf den § 22 Kunsturhebergesetz und mache von deinem Recht auf Widerruf gebrauch.
Nach 7 Jahren widerrufen? ^^
Für die Veröffentlichung der Bilder haben deine Eltern sicherlich ihre Zustimmung geben müssen. Damit hat die Zeitung das Recht zur Veröffentlichung erworben. Zum Widerruf müsste schon ein ganz gravierender Grund vorliegen. Das man nicht mehr mit dem Karnickelzüchterverein in Verbindung gebracht werden möchte, weil man keine Stallhasen mehr isst, zählt sicher nicht dazu.
Wenn man nach meinem - recht seltenen Namen googelt - findet man auch zwei Treffer im ND-Archiv. Obwohl ich mich heute in einer ganz anderen Richtung politisch betätige, stehe ich zu meinen Jugendsünden. Da muss man durch, auch wenn man es heute ganz anders sieht.
Schwer.
Deine Eltern haben zugestimmt. Die Zeitung ist so gesehen aus dem Schneider.
Du kannst es versuchen.Aber der technische Aufwand dürfte zu hoch sein.
Nein, keine Chance.
Das Recht am eigenen Bild ist hier stark eingeschränkt. Einmal, weil ihr zugestimmt habt, und zum Zweiten, weil es um eine Tätigkeit in einem Verein geht, und das von öffentlichem Interesse ist.
Donald Trump kann ja auch nicht Bilder verbieten lassen, wo er unvorteilhaft drauf aussieht...Wobei,,, das wären ja Alle Bilder....
Ich kann meine Einwilligung selbstverständlich zu jeder Zeit zurückziehen.
Einfach fragen ob sie es machen, das löschen. Müssen tun sie nicht wegen der damaligen Zustimmung. Bewerbe Dich Ruhig. Wenn Dein AG googelt und so alte Sachen überhaupt in Erwägung zieht ist es eh nicht der richtige AG.