Online Zeitungsartikel im Nachhinein löschen?

6 Antworten

Selbstverständlich kannst Du zu jeder Zeit die Nutzung deiner Bilder untersagen und die von deinen Eltern damals getroffene Einwilligung widerrufen. Schreib der Zeitung einen netten Brief mit Hinweis auf den § 22 Kunsturhebergesetz und mache von deinem Recht auf Widerruf gebrauch.

Nach 7 Jahren widerrufen? ^^

Für die Veröffentlichung der Bilder haben deine Eltern sicherlich ihre Zustimmung geben müssen. Damit hat die Zeitung das Recht zur Veröffentlichung erworben. Zum Widerruf müsste schon ein ganz gravierender Grund vorliegen. Das man nicht mehr mit dem Karnickelzüchterverein in Verbindung gebracht werden möchte, weil man keine Stallhasen mehr isst, zählt sicher nicht dazu.

Wenn man nach meinem - recht seltenen Namen googelt - findet man auch zwei Treffer im ND-Archiv. Obwohl ich mich heute in einer ganz anderen Richtung politisch betätige, stehe ich zu meinen Jugendsünden. Da muss man durch, auch wenn man es heute ganz anders sieht.

Schwer.

Deine Eltern haben zugestimmt. Die Zeitung ist so gesehen aus dem Schneider.

Du kannst es versuchen.Aber der technische Aufwand dürfte zu hoch sein.

Nein, keine Chance.

Das Recht am eigenen Bild ist hier stark eingeschränkt. Einmal, weil ihr zugestimmt habt, und zum Zweiten, weil es um eine Tätigkeit in einem Verein geht, und das von öffentlichem Interesse ist.

Donald Trump kann ja auch nicht Bilder verbieten lassen, wo er unvorteilhaft drauf aussieht...Wobei,,, das wären ja Alle Bilder....

Ich kann meine Einwilligung selbstverständlich zu jeder Zeit zurückziehen.

Einfach fragen ob sie es machen, das löschen. Müssen tun sie nicht wegen der damaligen Zustimmung. Bewerbe Dich Ruhig. Wenn Dein AG googelt und so alte Sachen überhaupt in Erwägung zieht ist es eh nicht der richtige AG.