Darf mein Nachbar am Sonntag mit der kettensäge arbeiten?

3 Antworten

Nein, das ist verboten. Geregelt ist das im § 7 (1), 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetz. 

Betrieb in Wohngebieten:

Geräte und Maschinen nach dem Anhang* an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden


Im Anhang ist unter Nr. 06 aufgeführt: Tragbare Motorkettensäge

Definitiv nein.

Eine Ausnahme wäre die Beseitigung eines Sturmschadens nach einem Unwetter.(Höhere Gewalt,Rechtfertigender Notstand,um Gefahr für sich oder andere abzuwenden.Hierzu kann auch ein versperrter Weg gehören)

Eine weitere Ausnahme könnte eine Akkusäge sein.Wenn diese als sog.Leisegerät eingestuft ist,ist der Betrieb kaum hörbar und damit zulässig.

Devinitiv Nein....