mein Nachbar hat sich die Kettensäge geliehen,runter geworfen und nun ist sie kaputt.Zahlt seine Haf

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Es geht ganz einfach nur um das Wörtchen "geliehen"! Geliehene Sachen sind nicht mitversichert. (Soweit ich weiß kann man es bei der AXA und Gothaer mit einschließen). Das bedeutet...habe ich meinem Nachbarn etwas geliehen und er hat es kaputt gemacht ist weder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn noch der Nachbar haftbar zu machen. Hat er sich den Gegenstand einfach genommen zahlt die Haftpflichtversicherung. Ist halt so, brauch man nicht drüber zu diskutieren.

jep das zahlt die haftpflicht ABER das wort geliehen darfst du in der schadensmeldung nicht erwähnen! denn geliehen oder gemietete gegenstände sind in der regel nicht versichert! schreib es am besten so wie du es unten geschrieben hast :" Mein Nachbar hat Schlüssel vom Haus und Garten.Wir waren in Urlaub.Haben 3 Katzen ,er füttert und passt auf unser Haus auf.Hat sich meine Kettensäge aus der Garage geholt,die ist ihm irgendwie aus der Hand gefallen."

ja, dafür ist seine Haftpflichtvers. zuständig. Allerdings vermute ich, dass es besser wäre, wenn er sie mit eurem Wissen ausgeliehen hätte ( nur so als Tip ).

Man könnte schon erwarten, dass das die Haftpflichtversicherung zahlt!

Meine Katze ist mal in die Wohnung meiner Nachbarin, als die Türe offen stand. Da hat sie dann eine Vase umgeschmissen. Das hat meine Versicherung ohne Probleme erstattet!

Arwen45 meint: Haftpflicht muss zahlen,da er ohne Einverständnis in Abwesenheit die Kettensäge benutzt hat und Sadie schreibt, es besser wäre ,wenn er sich die Säge mit unseren wissen ausgeliehen hätte. Jetzt bin ich aber echt etwas durcheinander. Aber lieb Grüsse die mir helfen .