Darf mein Hausmeister von meinen Balkon Fotos machen unterhalb der Sichtlinie?

8 Antworten

Dein Vermieter hat Dir sicher etwas zu den Fotos geschrieben und Dich zu etwas aufgefordert. Davon schreibst Du allerdings nichts. Sollte Dein Balkon einen optisch nicht sehr ansprechenden Anblick darstellen, dann kann er das monieren und Dich anmahnen. Immerhin sind Balkone mehr als eine Visitenkarte des Hauses, da von außen von jedermann zu sehen. Hat ein Mieter den Balkon voller Unrat etc., so kann der Vermieter allein dadurch wirtschaftlich geschädigt werden, da Mietinteressenten wegen eines solchen Anblicken von einer Anmietung in diesem Hause Abstand nehmen könnten. Küchenutensilien haben auf dem Balkon nichts zu suchen, außer man stellt dort mal einen Topf kalt für kurze Zeit.

Wenn er nicht gerade Fotos macht wenn du am Sonnenbaden bist. Ausserdem kannst du auf deinem Balkon stehen haben, was du willst.

Der Balkon ist Bestandteil deiner Wohnung. Du hast das Hausrecht und bist der Besitzer. Fotos dürfen nur mit deiner Einwilligung gemacht werden. Das Handeln des Hausmeisters war also illegal, es ist ein Eingriff in deine Privatsphäre. Fordere ihn, besser direkt den Vermieter, schriftlich auf, dir sämtliche Fotos und Negative (insofern keine Digitalkamera verwendet wurde) auszuhändigen bzw. aus dem Speicher und deiner Mieterakte zu entfernen. Fordere dazu eine entsprechende schriftliche Bestätigung mit Terminstellung und drohe ihm ansonsten rechtliche Schritte an. Gleichzeitig künftige Unterlassung fordern. Den Vermieter und erst recht den Hausmeister geht es nichts an, was, zumal unterhalb der Brüstung (Sichtlinie), auf deinem Balkon liegt bzw. steht. Interessant wäre zu wissen, wie er sich Einblick verschafft hat (Leiter, von anderer Wohnung aus, etc.) Könntest ihn u. U. als Spanner anzeigen. Du weißt ja nicht, ob er auch in die Wohnung hinein fotografiert hat.

Das hört sich doch für Dich gut an und hilft Dir bestimmt bei der nächsten BK-Abrechnung. Beachte: Es müssen die Gesamtkosten des Grundstücks in der AR erscheinen und die Kosten, die nicht umlegbar sind, müssen erkennbar herausgerechnet werden. Da der HM Fotos macht für den Verwalter/Vermieter, muß dieser Kostenanteil herausgerechnet werden. Wenn Du dann auch noch gemein bist, wartest Du so lange mit der genauen Rüge, bis die Berichtigungsfrist abgelaufen ist. Dann gibt es (für die Fotos) keine Nachforderung und keine höheren Vorauszahlungen.

Viel Glück.

im prinzip hat albatros recht. aber offenbar bietest du einigen nachbarn sowie deren besucherneinen müllhaldeähnlichen ausblick. wäre es so schlimm mal aufzuräumen und zu entrümpeln?