Darf mein Chef mich dazu zwingen...?

7 Antworten

Sag Deinem Chef mal, er möchte sich den § 14 Berufsbildungsgesetz einmal anschauen. Dort steht im Abs. 2:

"Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind."

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsrechtkommentar u.a.:

"Werden dem Azubi Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte. Auch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann

Der Ausbildungszweck liegt in der systematischen Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Es geht also um die Übertragung von Aufgaben, die geeignet sind, den Ausbildungszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.

Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig.

Die gelegentliche Heranziehung von Azubis im Handwerk zur Grundreinigung von Betriebsräumen verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem Inhaber eine Putzkraft einzusparen."

Damit sollte die Sache mit dem "ständig putzen" wohl geklärt sein.

Wenn so etwas einmalig passiert, dann würde ich in den sauren Apfel beißen und das einfach machen.

Dauerhaft kann das aber nicht verlangt werden.

Das nennt man sparsamen Chef . 

Meiner Meinung nach geht das auf gar keinen Fall ! 

Problem, wie löst man das am besten .Sprich vielleicht mal mit deinem Berufsschullehrer? Außerdem fag mal bei der Kammer nach dem der Betrieb angeschlossen ist - von der Institution von der der Vertrag bestätigt wurde .

Eine Kollegin von mir machte mal den Vorschlag der arte "Büro - putz - arbeiten" auf alle Mitarbeiter zu verteilen - ob das jedoch so empfehlenswert ist, dies als Lehrling dort zu fordern weiß ich nicht. 

Vermutlich würde ich die beiden erst beschriebenen Wege gehen .

Ein ganz klares NEIN!

Wenn man in Lehrwerkstätten den Werkstattbereich (= eigener Arbeitsplatz) reinigen muss, machen dies alle Azubis. Die Frühstücksräume, Umkleideräume, Duschen und Toiletten wurden bei uns damals von Raumpflegepersonal gereinigt.

Dein Chef sollte sich warm anziehen! Es kann sogar passieren, dass er neben Strafen die Konzession verliert, Azubis auszubilden!

Rede bitte vorher mit ihm in aller Ruhe und Sachlichkeit! Man muss nicht immer als Klugscheißer mit Gesetzbüchern in der Hand wedeln! Chefs wissen i.a. schon, wie weit ihre Rechte gehen!

Du bist keine Reinigungsfachkraft. Zur Ausbildung gehören in angemessenem Maße auch ausbildungsfremde Tätigkeiten wie aufräumen und Arbeitsplatz reinigen bzw. sauber halten. Das sollte aber maximal eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit sein!

Wenn es nichts mit deiner Ausbildung zu tun hat musst du es auch nicht tun