Langzeitkrank und Umschulung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo BeroMaria,

Sie schreiben:

Langzeitkrank und Umschulung?

Ich bin schon länger Arbeitsunfähig geschrieben und beziehe Krankengeld. Von der Rentenversicherung bekomme ich jetzt eine Umschulung, bekomme somit dann Unterhalt von der RV.

Antwort:

Unterhalt ist wohl nicht die richtige Bezeichnung, eher Übergangsgeld, wie Sie unter folgendem Link der DRV nachlesen können!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/uebergangsgeld_lta.html

Das Krankengeld ist in der Regel auf maximal 78 Wochen begrenzt, dann erfolgt in der Regel Aussteuerung und das ALG 1 im Anschluß!

In Ihrem Fall scheint es nun so, daß die 78 Wochen nicht ausgeschöpft sind, daß die Krankenkasse Ihnen ein Ultimatum gestellt hat, entweder Antrag auf REHA oder Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Antrag auf Umschulung!

Sie haben sich anscheinend für die Variante "Umschulung" entschieden!

Jetzt meine Frage. Für meinen AG brauch ich noch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sollte ich diese jetzt auf eine andere Krankheit umschreiben lassen? Da ja die Krankenkasse nicht mehr in der Pflicht ist. Oder wie geht das jetzt? 

Antwort:

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen Sie in erster Linie für den zuständigen Leistungsträger, in diesem Fall also die DRV, welche Ihnen die Umschulung finanziert!

Der Arbeitgeber erhält in der Regel von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Ausfertigung!

Was sollte da die Umschreibung auf eine andere Krankheit bewirken?

Ihre Erkrankungen sind in den Akten unter Ihrer Versicherungsnummer doch sowohl bei der Krankenkasse, Agentur für Arbeit, DRV regisitriert, die können doch nicht einfach mir nichts Dir nichts umgeschrieben werden!

Umschlung bzw. berufliche Wiedereingliederung ist ein sehr komplexes Feld, dafür stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Leistungsträgers DRV für jegliche Beratung und Absprachen zur Verfügung!

Sie sollten sich also in jedem Fall an Ihre zuständigen DRV-Sachbearbeiter wenden, damit alles seine Richtigkeit hat!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232572/publicationFile/54499/berufliche_reha_ihre_chance.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

BeroMaria 
Fragesteller
 09.02.2017, 17:34

Ja, das Übergangsgeld meine ich.

Nein, die 78 Wochen sind nicht ausgeschöpft. Und Nein, die Krankenkasse hat mir kein Ultimatum gestellt.

Die DRV hat gesagt, das ich mit Krankenschreibung in die Umschulung gehen kann. Und die wollen den Krankenschein aber nicht haben. Der ist nur für meinen AG. 

Konrad Huber  09.02.2017, 18:06
@BeroMaria

DRV hat gesagt, das ich mit Krankenschreibung in die Umschulung gehen kann. Und die wollen den Krankenschein aber nicht haben. Der ist nur für meinen AG. 

Antwort:

Dann bewahren Sie eine Ausfertigung des Krankenscheins bei sich auf und die andere geben Sie an Ihren Arbeitgeber weiter, wo ist da dann das Problem?

Alles weitere besprechen Sie am Besten mit Ihrem zuständigen DRV-Sachbearbeiter, der diese Umschulung mit Ihnen zusammen abwickeln wird!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

BeroMaria 
Fragesteller
 09.02.2017, 18:53
@Konrad Huber

Das Problem ist immer noch, das ich dadurch keinen sauberen Abschluss vom Krankengeld rüber zum übergangsgeld habe. 

Konrad Huber  09.02.2017, 20:06
@BeroMaria

Das Problem ist immer noch, das ich dadurch keinen sauberen Abschluss vom Krankengeld rüber zum übergangsgeld habe. 

Antwort:

Das ist eine Sache zwischen der Krankenkasse und der zuständigen DRV!

Behalten Sie in jedem Fall Ihre Bescheinigungen in guter Aufbewahrung!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann fragen Sie immer bei der Krankenkasse und bei der DRV nach und bestehen Sie auf einer rechtsverbindlichen Klärung (Schriftlich!)

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmöglichen Gesundheit

Konrad

Das klingt für mich eher danach, als dass Dich Deine Krankenkasse mit einem "billigen Köder" ganz einfach aus dem aktuellen Bezug von KG heraushaben möchte und Du Deinen aktuell noch bestehenden Arbeitsvertrag kündigst.

Solange Du noch vertraglich gebunden bist in einer Anstellung, so kannst Du ohne Mithilfe und Zustimmung durch Deinen Arbeitgeber nicht einfach eine Umschulung beginnen. 

Die einzige Möglichkeit wäre hier nur eine Zustimmung und Mitwirkung Deinnes Arbeitgebers dahingehend, dass Du zwar nach wie vor bei ihm angestellt und entlohnt bleibst, aber dann halt für die Dauer einer möglichen Umschulung in beiderseitigem Interesse von AN und AG für einen anderen verfügbaren Arbeitsbereich in seinem Unternehmen.

Die Krankenkasse alleine KANN Dir in dieser Situation aber KEINE Umschulung während eines noch im Fortbestand befindlichen Arbeitsverhältnisses anbieten oder gar verordnen.

BeroMaria 
Fragesteller
 08.02.2017, 15:55

Nicht die Krankenkasse hat angeboten oder verordnet. Sondern die Rente.

BeroMaria 
Fragesteller
 08.02.2017, 16:00
@BeroMaria

Und verordnet übrigens auch nicht. Und in diese Richtung ging auch nicht meine Frage.

Parhalia2  08.02.2017, 17:18
@BeroMaria

Da würde ich mich ohne vorab entsprechende Fachberatung durch entsprechende Fachleute nicht drauf einlassen.

Anderes wäre in deiner Sicht hier wirklich töricht als Ratschlag von Laien-Ebene und exakter Fallkonstellation als "Ratschlag" . Tut mir leid. :-(

BeroMaria 
Fragesteller
 08.02.2017, 18:10
@Parhalia2

Was für eine Fachberatung? Wozu?

Ich habe hier doch nur gefragt, ob mir jemand weiterhelfen kann, in Bezug auf Krankengeld weg und beim AG weiterhin krank, ob ich mich da auf eine andere Krankheit krank schreiben lasse. 

Parhalia2  08.02.2017, 18:46
@BeroMaria

Meine laienhafte Meinung ? Lasse es soweit bis zu Deiner Genesung oder etwaiger ( ordentlicher ) Kündigung durch Deinen Arbeitgeber.

Meine Meinung gefragt ?

Hätte ich eine unbefristete Anstellung in einem Betrieb wo die Arbeit Spass macht , da würde ich selber auch trotz längerer Krankheit nicht kündigen.

Und wenn ich später nicht mehr könnte wie füher, aber dieser AG mir dann eeine Alternative 1-2 Lohngruppen niedriger per Änderungsvereinbarung nach wie vor anbieten würde, dann würde ich sehr wahrscheinlich auch nicht ablehnen im Rahmen dessen, was ich noch könnte.

BeroMaria 
Fragesteller
 08.02.2017, 18:52
@Parhalia2

Leider noch nicht beantwortet. 

Meine Umschulung beginnt. 

Die Klärung des noch vorhandenen Arbeitsverhältnis klärt meine Anwältin nach ihrem Urlaub.

Ich bin Lohngruppen mäßig ganz unten.

Und Genesung = Berufsunfähig