6 Monate sperre, wenn an über Zeitarbeitsfirma bei altem Arbeitgeber wieder anfangen möchte?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsrecht. Ich habe zum 30.04.2016 bei meinem alten Arbeitgeber (Deutsche Bahn AG) gekündigt, weil ich ein, augenscheinlich, besseres Angebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten habe. Dieses hat sich nun als falsch erwiesen und ich würde gerne zu meinem alten Arbeitgeber zurück. Dieser stellt allerdings zur Zeit nur über die DB Zeitarbeitsfirma ein und diese sagte mir, dass ich 6 Monate aus dem Konzern draußen sein muss um über die Zeitarbeitsfirma wieder anfangen zu können. Das wäre dann der 01.11.2016. Dies kommt mir sehr komisch vor und ich finde im Netz auch nichts passendes dazu. Vielleicht weiß hier jemand etwas genaueres. Vielen Dank.
2 Antworten
Das wird wohl eine Vorgabe des Betriebsrats sein.
Diese Vorgabe soll Arbeitnehmer davor schützen das die DB Mitarbeitern Kündigen tut um diese direkt über eine Leihbude reinholen tut.
In deinem Fall ist das natürlich doof aber anderen hilft es davor ausgebeutet zu werden.
Aber du bist ja auch selbst schuld. Welcher normale Mensch kündigt in der heutigen Zeit seinen Job?
Erstmal danke zu deiner Antwort.
AAABER Vorsicht mit solchen Aussagen, wie "Du bist ja selbst schuld." Du hast absolut keine Ahnung was die Beweggründe dafür waren und die werde ich hier auch nicht breittreten. Einen haben ich erläutert, nämlich, dass ich gegangen bin, weil das Angebot der anderen Firma im ersten Moment besser war!
Du kannst doch eh nichts machen, denn egal ob es eine interne Regelung ist oder eine gesetzliche Regelung. Die DB darf einstellen und die Zeitarbeitsfirma auch, wie es es denen passt. Erst ab Arbeitsvertrag gelten gesetzliche Regelungen wie Kündigungsschutz, Urlaubstage usw.usw. Einen Anspruch auf Wiedereinstellung hast du nicht.
Mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch habe und darum geht es mir auch absolut nicht. Lediglich um die Information zu meinem Problem ob es eine Gesetzliche Regelung dazu gibt. Nur eine Info mehr nicht.