Schriftliche Vereinbarung über verkürzte Stundenanzahl, wegen verkürzter Betreuungszeit fürs Kind?

1 Antwort

Auf § 275 BGB hast du dich ja bereits berufen. Allerdings ist es für den AG auch nicht ungewöhnlich, wenn er dies gerne schriftlich fixieren würde. Die Dame hat nämlich nicht Unrecht.

Ich vermute mal du wirst nicht nach Stunden bezahlt, sondern bekommst ein Festgehalt? Sonst müsste man ja über das Geld nicht reden, es würde sich an Hand der neuen Stundenzahl errechnen.

Hier solltest du neben der geänderten Arbeitsstunden und den Lohn, auch die tägliche Arbeitszeit fixieren, sowie die zeitliche Befristung dieser Vereinbarung oder dass du mit einer Frist von ? einseitig die Beendigung der Vereinbarung mitteilen kannst.

Wenn du die Elternzeit noch nicht erschöpft hast - evtl käme auch ein Antrag auf Teilzeit während Elternzeit in Betracht.