Darf man Zitate von z. B. William Shakespeare in Büchern verwenden?

7 Antworten

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Ja, Zitate sind nach §51 UrhG zulässig, dazu muss jedoch nach §63 UrhG der Urheber zwingen zu nennen.

Beachte auch, dass der Schutz eines Werkes 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Demnach düfen Texte von z.B. Shakespeare frei verwendet werden (auch kommerziell). Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht nach §63, den Urheber stets zu nennen.

Der Urheberschutz erlischt 75 Jahr nach dem Tod des Autors. Busch starb 1908.

Ja - es muss dabei lediglich die Quelle im Sinne von § 63 UrhG angegeben werden.

Natürlich, Du solltest jedoch auch den Urheber nennen (gehört ja eigentlich schon zum Zitat dazu), dann stellt dies kein Problem mehr dar.

Wenn man angibt woher die Zitate stammen, mit Seitenanzahl und so ist das gar kein Problem