Rechtliche Frage zum Bücher schreiben/Filme drehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moderne Figuren wie Spiderman oder die Avangers sind markenrechtlich geschützt. Du darfst also keine Story über Spiderman schreiben. Es wäre aber okay wenn sich in der Geschichte Leute über einen Film oder einen Comic unterhalten und die besagten Figuren erwähnen oder ikonische Zitate bringen.

Bei den Kostümen wird es schon kritischer. Es wäre okay wenn ein Kostüm irgendwo rum liegt oder z.B. auf einer Kostümpaty jemand als Batman oder Spiderman verkeidet auftaucht. Wenn er den halben Film damit rum rennt und ein wesentlicher Teil der Handlung sich darum dreht, könnte es Probleme geben. Besonders Disney und Star Wars sind berücksichtigt dafür dass sie da ganz schnell ihre Anwälte los schicken.

Alte Figuren wie Antike Götter, Grimms Märchen oder der Teufel sind frei, da darf man Geschichten drum spinnen wie man will.

Wenn deine Geschichten zu viel Ähnlichkeiten mit modernen Storys haben bekommst du auch Ärger mit dem Urheberrecht.

Christ427 
Fragesteller
 29.11.2021, 23:15

Naja in meinem Buch würde es z.b. eher darum gehen dass zwei Charaktere ein Dialog haben wo es darum geht: Wer ist cooler? Captain America oder Batman? nur mal so als Beispiel. oder ein Charakter würde wirklich sagen "aus großer Kraft wächst große Verantwortung" in einem lustigen Moment der auch wirklich beabsichtigt ja ein Easter Egg darstellen soll , wie es z.b. ein Zitat aus Spiderman wäre.

Und was wäre jetzt wenn z.b. meine Charaktere in einem Film ähnlich aussehende Flügel hätten wie z.b. die Charaktere aus der Netflix Serie Lucifer weil sie engel sein sollen? Rein theoretisch wäre das doch gar kein Kostüm oder?

Ich weiß, du hast das ja eben angedeutet und schon gesagt was okay wäre und was nicht, aber ich möchte wirklich sicher gehen, auf eine Anzeige kann ich nämlich gut verzichten, will ja damit erfolgreich werden und nicht Geld verlieren🤣

JayCeD  29.11.2021, 23:21
@Christ427

Ein Gespräch darüber welcher Superheld coller ist wäre absolut okay.

Bei so einem Zitat wie Macht/Verantwortung sollte Irgendwie erkennbar sein, dass die Figur sich auf Spiderman bezieht.

Menschen mit Flügeln sind kein Problem die haben schon die alten Ägypter an Tempelwände gemalt lange bevor die Juden und Christen das später für ihre Engel übernommen haben. Das Copyright darauf ist seit ca. 5.000 Jahren abgelaufen.

Christ427 
Fragesteller
 29.11.2021, 23:23
@JayCeD

Okay, auch wenn ich die Frage eben schon mal jemand anderen gestellt habe: würde ich jetzt trotzdem ausversehen einen Fehler in Bezug auf dieses Thema machen, das kann ja schließlich mal vorkommen, man kennt ja nicht alle Namen und Geschichten und so weiter, habe ich dann wenigstens die Chance das zu verbessern, oder achtet der Verlag auf sowas? Und trägt der Verlag dann auch dafür die Verantwortung? Oder hätte ich halt gleich dann eine Anzeige zu erwarten bei der ich mich dann eigentlich auch gleich Erhängen könnte? Weil das Risiko möchte ich eigentlich nicht eingehen für eine minimale Erfolgschance

JayCeD  29.11.2021, 23:29
@Christ427

Bei Verlangen gibt es Lektoren die nichts anderes machen als eingereichte Texte zu prüfen und zu bewerten. Kein seriöser Verlag wird was veröffentlichen wo er Angst wegen dem Urheberrecht hat. Wenn das Buch einmal verlegt wurde, sitzt der Verlag mit im Bot. Wenn dann wer kommt wegen Copyright hat der Verlag auch seine eigene Experten für solche Fälle.

Beim Buch kommt's drauf an, was du dann - nach dem Schreiben - mit dem Buch machst.
Zu Film kann ich nichts sagen, aber das wird vermutlich ähnlich sein.

So lange das Buch im privaten Rahmen bleibt, darfst du ALLES schreiben, was auch immer du möchtest - ohne Rücksicht auf irgendwelche Regeln.
Wenn du das Buch auf Seiten wie z.B. Fanfiction veröffentlichst, ist es ebenfalls unproblematisch.
Nur falls es zu einer kommerziellen Veröffentlichung des Buchs kommen sollte, erst dann sind die Urheberrrechte und Persönlichkeitsrechte verpflichtend zu beachten und da müsste geprüft werden, ob irgendwelche Sachen, die in deinem Buch vorkommen, gegen das Urheberrecht verstoßen würden.

Christ427 
Fragesteller
 29.11.2021, 23:20

Mein Buch sollte halt schon wenn alles klappt an einen Verlag geschickt werden, beabsichtigt wäre damit erfolgreich zu werden. die Chance ist halt natürlich sehr gering, wenn das so einfach wäre würde das ja schließlich jeder machen, aber ich will halt mal mein Glück versuchen, mal angenommen ich würde jetzt etwas schreiben wo ich gar nicht beabsichtigt hätte dass es das Urheberrecht verletzt aber es würde das trotzdem machen? Müsste ich dann gleich eine Anzeige erwarten oder würde das automatisch von einem Verlag verbessert werden bzw müsste ich das selbst einfach noch mal schnell ausbessern? Schließlich kennt man ja nicht alle Filme und Geschichten und es könnte natürlich mal passieren dass man ausversehen gegen das Urheberrecht verstößt

JayCeD  29.11.2021, 23:26
@Christ427

Ein seriöser Verlag wird kein Buch in druck geben wo er Ärger mit dem Urheberrecht bekommt. Sie werden aber auch nicht einfach deinen Text ändern. Entweder lehnen sie das Buch einfach ab oder wenn es sonst vielversprechend ist, bitten sie den Autor den Text zu überarbeiten.

Rubezahl2000  29.11.2021, 23:36
@Christ427

Betrachten wir es mal realistisch:
Dass ein neuer, unbekannter, unerfahrener Autor von einem seriösen Publikums-Verlag angenommen wird, das ist so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto.

Falls dieser unwahrscheinliche Fall tatsächlich eintreten sollte, dass ein Verlag dein Buch veröffentlichen will, dann würde sich sowieso der Verlag darum kümmern, dass das Buch nicht gegen irgendwelche Gesetze und Vorschriften verstoßen würde. Die Mitarbeiter in Verlagen sind Profis und die würden dann halt zusammen mit dir alles, was im Buch kritisch ist, abändern, bevor es veröffentlicht wird.

Aber wie gesagt, eine Verlags-Veröffentlichung ist der Wunschtraum aller Hobby-Autoren, der nur in den allerseltensten Fällen wahr wird - zumindest bei den ersten "Schreib-Versuchen".

Geh mal eher davon aus, dass du dein Buch auf Seiten wie Fanfiction, Wattpad, Belletristika,... veröffentlichen wirst. Das sind Seiten, wo Tausende Hobby-Autoren ihre Bücher/Geschichten veröffentlichen, sich austauschen und erste Erfahrungen als Autor sammeln.

Deine Beispiele klingen sehr harmlos. Vermutlich wird weitaus mehr als zulässig erachtet von deutschen Gerichten, falls es mal zu einem Prozess kommen sollte.

Aber auch dann musst du dich noch nicht gleich erhängen - in der Regel muss dein Verlag nach einem Urteil oder nach einem Vergleich dann irgendetwas unterlassen und irgendwas bezahlen, siehe UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Dein Verlag kann aber auch schon vor einem Urteil und schon vor einem Verfahren reagieren, etwa auf eine § 97a Abmahnung durch betroffene Personen und Unternehmen.

Was dein Verlag leisten muss, wenn es mal ganz schief läuft, kann man hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman)#Gerichtliche_Auseinandersetzung

Das Ende war dann aber doch harmlos:

Demzufolge bleibt das Buch zwar verboten, aber der Autor oder der Verlag müssen kein Schmerzensgeld zahlen.

Gruß aus Berlin. Gerd

Christ427 
Fragesteller
 01.12.2021, 00:16
"Deine Beispiele klingen sehr harmlos."

Ja gut, es waren ja auch nicht umsonst nur beispiele, ich habe das Buch ehrlich gesagt noch nicht mal angefangen, sondern bin sozusagen noch bei den Notizen/ CharakterAufbau und so weiter, ich habe nur eine grobe Vorstellung wie ich die Bücher Wirklich schreiben möchte, ich weiß halt nur dass einer der Charaktere sozusagen so etwas wie ein "deutscher Deadpool" sein soll, also jemand der sich wirklich über alles mögliche an Serien und Filmen lustig macht und haufenweise Eastereggs raushaut, und da ist es halt für mich sehr fraglich wie weit man da gehen kann.

GerdausBerlin  01.12.2021, 00:39
@Christ427

"wie weit man da gehen kann" entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Weitere Urteile habe ich hier gefunden.

Wenn man einen guten Verlag findet, findet der auch gute Lektoren, und diese befragen in schwierigen Fällen gute Fachanwälte. Diese können dann am ehesten einschätzen, wie ein angerufenes Gericht urteilen würde - aber auch nicht immer exakt.

Der Autor kann sich auch selbst vorab mit Lektoren und mit Anwälten unterhalten, oder selbst die Rechtslage studieren, bevor er zu schreiben anfängt. Aber meist genügt eine große Idee davon, was gar nicht zulässig ist. Und das ist das "Abkupfern" zum Zwecke der Ausnutzung der Popularität des Originals.

UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen schreibt dazu:

(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.

Grundsätzlich zulässig ist es, dass sich die Protagonisten eines anderen Werkes über ein anderes Werk unterhalten. Nur sollte dies nicht soweit gehen, dass sie das andere Werk in wesentlichen Passagen wiedergeben. Eine knappe Zusammenfassung in eigenen Worten wäre aber zulässig.

Zulässig sind zudem oft § 51 Zitate.

Selten geschützt als Sprachwerk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke sind kurze Sprüche, mangels Schöpfungshöhe. Bei sehr originellen Sprüchen kann es anders aussehen, siehe dieses Urteil.