Musikzitate - Erlaubt oder nicht erlaubt?

3 Antworten

Auch Liedtexte sind urheberrechtlich geschützt. Das was du vor hast ist wahrscheinlich nicht durch §51 UrhG gedeckt, da du dich im Rahmen deines Werkes nicht geistig mit dem Text auseinandersetzt. Da die Grundlage für ein Zitat fehlt, bleibt dir nur beim Rechteinhaber die Erlaubnis für die Verwendung einzuholen.

Ah okay, vielen Dank für die Antwort :)

Die Beispiele für Ausnahmen vom UrhG, für "Schranken des Urheberrechts", die in Abschnitt 6 gegeben werden und hier speziell auch in UrhG § 51 Zitate,

diese Beispiele sind lediglich Beispiele, und keine abschließende Umzingelung der Anwendungsbereiche:

Der Begriff "insbesondere, wenn" gilt demnach immer für ein nicht abschließendes Beispiel, wie der BGH in seiner ständigen Rechtsprechung ständig betont.

Ein solches Beispiel wird eben genannt in § 51:

"1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden"

In unserem Modellfall fehlt es an der Funktion der "Erläuterung". Demnach ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine andere Funktion erfüllt ist, die

"die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt". § 51.

Man weeset nich. Bei drei Zeilen der meist recht banalen Australier würde ich jeden Zweck für gerechtfertigt halten ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

@GerdausBerlin

Hm, ob die Verwendung in einem Roman tatsächlich durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt ist? Halte ich für gewagt. Dafür ist §51 sicher nicht gedacht.

Das Problem an den banalen Australiern ist leider, dass viele sie direkt wiedererkennen. Also ist trotz der Banalität doch eine gewisse "Schöpfungshöhe" anzuerkennen und viele dieser banalen Textstellen sind ihnen ja eindeutig zuzuordnen.

@KuarThePirat

Ich würde das unter folgendem Aspekt beurteilen:

  1. Verschönert die Textstelle die Geschichte, quasi als Illustration der Szene?
  2. Hat die Textstelle einen Einfluss auf den Fortgang der Geschichte?

In ersterem Fall halte ich eine Urheberrechtsverletzung für eher gegeben als in letzterem. Hier wirkt der Text dann eher wie ein historisches Ereignis, auf das der Protagonist reagiert. Dass er bspw. immer, wenn er eine bestimmte Musikstelle eines bekannten Liedes hört, etwas bestimmtes tut oder fühlt, sollte meiner Meinung nach(!) ein gerechtfertigter Zitatzweck sein.

'Banaler Teeniekram' halte ich dagegen für ein zweifelhaftes Argument. An den konkreten Wortlaut eines Liedes wird hinsichtlich Schöpfungshöhe keine so große Anforderung gestellt. Ist der Text ausreichend lang, dürfte die gegeben sein.

Und es ist natürlich kein Musikzitat, sondern um ein Textzitat - es sei denn es handelt sich um ein Hörbuch. :)

Ich wollte an der Stelle ein bisschen vom Liedtext zitieren ...

Mutmaßlich ist diese kurze Stelle des (ansonsten womöglich urheberrechtlich geschützten Textes, was bei AC/DC ja nicht immer sicher ist; s. Wikipedia - Schöpfungshöhe) Werkes gar nicht geschützt - mangels Schöpfungshöhe.

Also Zeilen wie "I'm on the highway to hell" sind sicher eher banaler Teenie-Kram in den Augen von Auguren, die ein angerufenes Gericht sicher anhören wird.

Falls doch nicht, steht dir noch das Recht nach UrhG § 51 Zitate zu - immerhin schaffst du ein eigenes Werk, indem du das fremde Werk einbindest.

Dann könnte zudem noch greifen UrhG § 24 Freie Benutzung:

"(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Ohne Garantie! Aber warum nicht?

Gruß aus Berlin, Gerd

Frag deinen Verlag. Der muss es wissen.