Darf man Wettschulden einklagen?
Es heißt ja immer, Wettschulden sind Ehrenschulden, aber nun ist es so, das jemand seine Wettschulden bei mir nicht zahlen möchte ( keine so kleine Summe ), ich aber Zeugen bei dieser Wette hatte, die auch bezeugen können, das er klar verloren hat, und um welche Summe es geht.
Darf ich Sie einklagen?
13 Antworten
Wettschulden sind NICHT einklagbar.
Danke für den Stern :)
Man "kann" alles einklagen, die Frage ist ob die Klage dann auch zugelassen wird.
Die andere Frage ist in welchem Verhältnis die Zeugen zu dir stehen. Und ob du noch andere Beweise hast.
MfG
wenn ihr das nicht schriftlich abgemacht habt wirds schwer aber informiere dich am besten bei einem anwalt. (wenn es um illegale sachen geht würde ich die klage allerdings lassen.) Der Geldbetrag sollte auch hoch genug sein.
Kannst du nicht einklagen :/
Diese Art von Wetten kann man nicht einklagen. Da wirst Du vor Gericht unterliegen.