Kann man Wettschulden zurück fordern?
Moin Zusammen,
folgende Situation. Zwei junge Männer, beide über 18 Jahre gehen eine Wette ein, ein Wettbewerb wer der bessere ist. Beide setzten einen sehr kostbaren Gegenstand von gleichem Wert, der Gewinner bekommt beide. Die Wette ist vor neutralen Zeugen von gutem Ruf geschlossen worden. Mann 1 gewinnt und bekommt den Gegenstand von Mann 2 als Wettgewinn. Nun stellt sich aber im nachhinein heraus, dass Mann 2 den Gegenstand nicht hätte setzten dürfen, da dieser garnicht richtig ihm gehörte, sondern seinem Vater. Dieser fordert, ich betone fordert, nicht bittet, diesen Gegenstand nun zurück.
Wie ist nun die Rechtslage? Muss Mann 1 den Gegenstand zurückgeben, oder kann er ihn behalten? Frei nach dem Motto: "Wettschulden sind Ehrenschulden."?
Ich weise nochmals auf die Zeugen hin.
8 Antworten
Da der Gegenstand nicht den 2 Mann gehört sondern einen Dritten ist das somit Rechtswidrig ,damit muss Mann 1 den Gegenstand den Dritten wiedergeben,allerdings muss Mann 2 seine eigenen sachgegenstände den Mann 1 geben ,ansonsten kann mann 1 zu einem Anwalt gehen.
Fordern kann man alles von jedem - die Frage ist immer ob man damit vor Gericht durchkommt.
Ich würde vorschlagen, in dieser Sache einen Anwalt zu befragen.
Kann Ihn logischerweise zuruckfordern
Zählt meiner Meinung nach zum gutgläubigen Eigentumserwerb. Der Vater hat nur Anspruch auf Schadensersatz an seinen Sohn.
816 müsste aber durch 762 I 2 gesperrt sein