Darf man Videomaterial vor Gericht verwenden?
Ich wurde während der Fahrt gefilmt, dürfen die das vor Gericht verwenden? Die sind hinter mir her gefahren und haben mich einfach gefilmt, weil ich den angeblich die Vorfahrt weg genommen haben soll.
3 Antworten
die antwort die der jurist auf sowas geben würde: es kommt drauf an. hier ein passendes urteil vom Amtsgericht München :Az. 343 C 4445/13. laut des urteils vom ag münchen darf das video dann verwertet werden, wenn das video zum zeitpunkt der aufnahme noch ohne konkretisierten zweck erstellt wurde und dieses video erst später zur beweissicherung verwendet werden soll.
es bleibt weiter aber immer eine abwägungsfrage zwischen zwei unterschiedlichen interessen. persönlichkeitsrechte gegen das verwertungsinteresse des filmenden. explizit dann, wenn der filmenden person aber die gefilmte person bekannt ist , dann wird es schwer. diese ist dann nicht mehr anonym . ein mitfilmen gegen die einwilligung stellt einen verstoß gegen die grundrechte unserer systems dar, welches durch die verfassung begründet ist. es bleibt also eine einzelfallentscheidung.
extrem spannendes thema, würde mich freuen, wenn ich in meiner weiteren karriere als rechtspfleger bei der staatsanwaltschaft /amtsanwalt /richter oder staatsanwalt nach meinem studium als rechtspfleger damit zu tun habe.
Wenn der Richter das Video für wichtiger erachtet, als deine Persönlichkeitsrechte, dann ja. Er muß die Rechtsgüter gegeneinander abwägen.
So nach und nach kommst du ja raus, mit dem, was wirklich war. Überleg dir gut, ob ein Einspruch Sinn macht.
das war von bitterkraut etwas anders gemeint
Naja sie denkt glaube ich, das ich nicht so ganz die Wahrheit sage. Aber ich habe bewusst die Storys getrennt.
achso ja ne hatte die ausage von bitterkraut auch so aufgefasst
Keine sorge wir wären nicht durcheinander gekommen, wenn du die Fakten statt scheibchenweise zu servieren, in eine Frage gepackt hättest. Das machen hier die meisten so.
Naja.. aufjedenfall war da nichts. Wenn mich wer verletzt, rufe ich die Polizei.Und fahre nicht bequem noch nach hause
Kommt auf die Straftat an aber generell ja.
Ok
wieso generell ja? würde ich nicht sagen. würde sagen es kommt drauf an
Diese Floskel kannst dir bei mir sparen. In der Praxis siehts es so aus, dass, mit wenigen Ausnahmen, sowas zugelassen wird.
Da finde ich bei Recherchen aber auch andere Sachen es gibt sowohl als auch, immer einzelfallabhängig zu entscheiden. Dies beschreibt auch der Rechtsanwalt Herr Solmecke in folgendem Artikel gut : https://www.wbs-law.de/allgemein/die-verwertung-von-privaten-videoaufnahmen-vor-deutschen-gerichten-15570/#:~:text=Grundrechten%20verletzt%20w%C3%BCrde.-,Private%20Videos%20k%C3%B6nnen%20im%20Rahmen%20der%20Beweiserhebung%20verwertet%20werden,ist%20eine%20Frage%20des%20Einzelfalls.&text=Die%20in%20Rede%20stehenden%20Videos%20seien%20nicht%20verboten%20und%20sozial%20anerkannt..
Und ich denke Herr Solmecke hat hier einiges an Erfahrung und weiß auch wovon er spricht...
Der sagt das gleiche wie ich. Wo ist jetzt dein Punkt?
Er schreibt aber nicht wie du generell ja. Sondern er schreibt nach Interessensabwägung
Und die geht im Strafrecht in der Regel für die Staatsanwaltschaft aus
Also hab ich Schon verloren?
Keine Ahnung. Kenn den Fall nicht.
Naja wenn die Staatsanwaltschaft mir schon ein Strafbefehl ausspricht..mit knapp 2.000€ und 1 Monat Fahrverbot
Wenn er das Video hat und das so bewertet wirds schwierig. Wie war die Sache aus deiner Sicht?
Wieso komm ich raus? Ich habe es nur getrennt, damit man nicht durcheinander kommt.