Darf man Stacheldraht ungesichert auf seinem Grundstück auslegen?

7 Antworten

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Hallo Cell123,

da sprichst du einen heiklen Sachverhalt an. Da der Draht nicht als Einfriedung (Zaun) angebracht ist, greift die Landesbauordnung schon einmal nicht. So wie es sich darstellt könnte der Nachbar behaupten, dass er den Stacheldraht auf seinem Grundstück lagert, oder einfach, dass es sich um Restbestände handelt, die bei Gelegenheit entsorgt werden sollen.

Anders sieht es aus, wenn die Katzen durch Futter in die Drahtfalle gelockt werden und sich dort verletzen. Dann kann der §17 Tierschutzgesetz greifen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
  2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Denke daran, dass du in der Beweislast bist. Es muss von dir nachgewiesen werden, dass Futterköder ausgelegt sind/waren und dass die Verletzungen der Katze von diesem Draht herrühren.

Ich drücke dir die Daumen, dass die Katzen sich nicht verletzen.

EF2

Vielen Dank für den Stern. Ich wünsche dir noch ein frohes Osterfest sowie muntere und gesunde Kätzchen.

Er muss Maßnahmen treffen, dass auch Personen die unbefugt auf seinem Grundstück unterwegs sind, sich nicht verletzen. Bestes Beispiel sind Baugruben. Diese ganzen Schilder wer für wen haften würde, sind nonsens. Wenn die Baustelle nicht gesichert ist, dann haftet der Grundstückseigentümer.

Wenn Deine Katze daran stirbt, hast Du auf jeden Fall Anspruch auf Schadensersatz.

Eventuell wäre jetzt schon eine Strafanzeige wegen versuchter Sachbeschädigung möglich, ist aber vom rechtlichen Rahmen her eng.

Das ist natürlich auch nur bedingt der Fall. Ein Grundstückseigentümer mit einem Gartenteich ist nicht verpflichtet den Teich einzuzäunen, weil der Nachbar Kinder hat.

@eurofuchs2

Aber sicher muß er sein Grundstück sichern.

@TETTET

Wenn er den Teich nicht sichern will, dann muss er das Grundstück gegen den Zugang der Kinder sichern.

Wenn er s direkt in seinem Grundstück macht, ist da wohl rechtlich wenig zu machen (leider).

§ 17 TschG Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.

Angenommen ich rutsche aus, stürze in den Draht und verletze mich daran, kann ich ihn dann belangen?

Ja, dann kannst Du ihn verklagen.

Nein, das darf er nicht. Er könnte jedoch Gift auslegen. Du kannst nicht beweisen, dass deine Katzen das Gift bei ihm gefressen haben. Ich würde mich eher um eine friedliche Einigung bemühen. Wo ist denn das Problem? Kacken deine Katzen in seinen Garten? Na dann geh rüber und mach das weg. Schon ist wieder trauter Friede in der Nachbarschaft.

Das Problem ist das der Typ einfach nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. Vor knapp 30 Jahren hat er wohl nen Autounfall gehabt wo er auch einige Zeit im Koma lag und am Hirn operiert werden musste. Seither nimmt er wohl ziemlich heftige Medikamente ein weil er sonst irgendwelche Anfälle bekommt. Er geht wohl regelmäßig als Treiber mit auf die Wildschweinjagt und erzählt dann immer die wildesten Storys wie er mit seinen Hunden die Wildschweine jagt und mit dem Messer abschlachtet. Letztes Jahr hat er irgendwelche Tiere die er gefangen hat an seine Wäscheleine im Garten zum ausbluten aufgehängt (er wohnt noch keine 100 Meter entfernt vom Kinderspielplatz). Im November is er in nem Fluss rumgekrabbelt um Fische mit den Händen zu fangen, er hat mir dann ganz stolz seine dunkelblauen abgestorbenen Fingerspitzen gezeigt. Heute Vormittag hat er sich ins Gebüsch, bei dem bereits erwähnten Stacheldraht, gehockt und mit nem Stöckchen rumgefummelt um meine Katzen neugierig zu machen. Die haben sich das zum Glück nur angeschaut und sind nicht auf die Idee gekommen hinterher zu jagen und in den Stacheldraht zu springen. Im Herbst sammelt er immer die Äpfel von seinem Apfelbaum und bewirft damit die Katzen in einem (von ihm gedachten) unbeobachteten Augenblick. Sein Tagesinhalt besteht darin von Morgens bis Mittags im Garten rum zu wuseln, dann geht er auf die Arbeit (immer Mittagschicht) und danach sitzt er bis Nachts 3-4 Uhr im dunkeln an seinem Fenster um andere Leute mit dem Fernglas auszuspionieren oder nennt man das eher spannen? Jedenfalls erzählte er des öfteren das er beobachtet habe wie sich ein anderer Nachbar Abends irgendwelche Pornos reinzieht. Er meinte er bräuchte keinen Fernseher, das was er durch sein Fenster sehen würde wäre manchmal viel interessanter.

Der Typ hat Spaß beim Abschlachten irgendwelcher Tiere, ihm ist sinkt langweilig (er wohnt alleine in dem Haus) und er muss irgendwelche krassen Medikamente nehmen mit denen er eigentlich nichteinmal Fahrradfahren darf. Aber das er wie Rambo mitm Buschmesser im Wald rumspringt und Tiere abschnetzelt is Ok, das er Samstags sinnlos zwei Stunden mit der Kettensäge im Garten rumpurzelt ist auch in Ordnung, das man irgendwelche Tiere zum ausbluten im Garten an die Wäscheleine hängt ist ja völlig normal, das macht ja schließlich jeder so! Es ist auch ganz selbstverständlich das man Montags, nachdem man am Wochenende auf Jagd war, den ganzen Tag auf der Arbeit mit dem großen Jagdmesser unter dem Kittel versteckt durch die Hallen spaziert und jedem Arbeitskollegen das blutbeschmierte Messer zeigt mit dem man das Wildschwein abgestochen hat. Und überhaupt ist es ja wohl absolut verständlich das man einem Motorradfahrer innerhalb der Ortschaft bei normaler Geschwindigkeit (50-60km/h) mal hinten drauf fährt, was fällt dem Motorradfahrer überhaupt ein, erst drängelt er und dann überholt er auch noch ganz dreist auf der Landstraße. Da muss man halt etwas nachhelfen wenn er sich nicht von alleine ablegt, schließlich hat er es ja auch verdiehnt, dann tut es auch nichts zur Sache ob man nun überhaupt Autofahren darf oder nicht! Auf der Arbeit darf man sich auch nicht alles gefallen lassen, wenn man sich so richtig über jemanden aufregt, dann muss man auch mal seinen Gefühlen freien Lauf lassen und mal so richtig Dampf ablassen. Nach der zweiten Abmahnung hat er dann bemerkt das nur noch eine zur Kündigung fehlt, was macht man dann? Genau, man fährt der Zielperson nach Feierabend einfach mal hinterher, das macht man dann so lange bis die Zielperson auf dem Nachhauseweg einen Zwischenstopp bei einer Tankstelle oder ähnliches einlegt, dann kann man ihr nämlich auf dem Parkplatz auflauern. So kann zumindest keiner behaupten das man ihr bis nach Hause gefolgt wäre nur um seinen Gefühlen mal freien Lauf zu lassen, schließlich kann es schonmal vorkommen das man ganz zufällig einem Arbeitskollegen beim Einkaufen oder Tanken über den Weg läuft.

Das sind nur einige wenige Beispiele. Über die Katzen hat er mir gegenüber nochnie ein schlechtes Wort verloren. Keine von ihnen kackt auf umliegende Grundstücke, beide Katzen sind Heimscheißer. So ungewöhnlich sich das auch anhört, aber wenn sie mal einen kneten müssen kommen sie Nachhause, lediglich kleine Geschäfte erledigen sie im freien. Er stört sich schlichtweg an deren Existenz, darüber das sie sich auch in seinem Garten aufhalten. Er kann Katzen einfach nicht leiden. Das allerdings habe ich auch nur über einen anderen Nachbarn erfahren...

Es wäre mir zwar lieber sie garnichtmehr raus zu lassen, aber sie sind von klein auf Freigänger und diese Freiheit möchte ich ihnen auch nicht nehmen, auch wenn ich damit rechnen muss das sie irgendwann nicht mehr nach Hause kommen oder gar an Nachbars Wäscheleine baumeln. Hauptsache sie ist glücklich und das hoffentlich noch sehr lange...

Ich habe Bedenken den Nachbarn damit zu konfrontieren, wer weiß was in dem kranken Kopf vorgeht, ich würde ihm wirklich alles zutrauen...