Darf man sich prügeln, wenn beide Personen damit einverstanden sind?

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Das ist zwar... nicht so sinnvoll, aber ja, das ist erlaubt.

§ 228 Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Aus Spaß ist so etwas nicht rechtens. Falls aber ein Ehrenhandel ausgetragen wird, ist das o. k. - jedoch sind Regeln zu beachten.

Auslöser des Duells ist immer eine Beleidigung der Mannesehre.

Es wird zwischen leichten, mittleren und schweren Beleidigungen unterschieden; bei leichten (z. B. einer unbedachten unhöflichen Bemerkung, die als beleidigend aufgefasst werden könnte), genügt in der Regel eine Entschuldigung, während bei schweren Beleidigungen (z. B. einem Schlag ins Gesicht) ein Duell unvermeidlich ist.

Eine Einwilligung beseitigt gemäß § 228 StGB die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung. Allerdings muss beachtet werden, dass die Einwilligung nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Allein die Tatsache, dass es sich um eine verabredete, sonst grundlose Schlägerei handelt, reicht jedoch regelmäßig nicht aus, um eine solche Sittenwidrigkeit zu begründen.

Dazu im Schönke/Schröder, StGB, § 228 Rn. 19: "Bei körperlichen Auseinandersetzungen außerhalb des Sportbereichs, namentlich bei einer Prügelei, kann die Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung ebenfalls durch Einwilligung ausgeschlossen sein. Dies hängt entscheidend vom Maß der Körper- oder Lebensgefährdung und der Möglichkeit der Kontrolle über den Umfang der Verletzung ab".

Solange ihr euch also nicht massiv gefährdet, sollte alles im grünen Bereich sein.

last mich raten gerade mal 12 ? was bringt es euch bei so was kann nicht nur was passieren wen das andere sehn un nach machen stell dir ma vor was dann passiert wollt ihr da für verantwortlich sein ?

Ich gehe davon aus, dass ihr das als "Stunt" plant, wie in der Sendung "Jack-Ass". Das ist nicht strafbar im strafrechtlichen Sinne, wenn jedoch jemand dabei verletzt wird, zahlt keine Versicherung die Krankenhauskosten!