Darf man Replika Rolex bestellen?

5 Antworten

Wenn Grenzbeschlagnahmung durch den Hersteller beantragt wurde werden die zum Originalhersteller geschickt, der prüft ob es ein Fake ist, daraufhin werden die Uhren vernichtet und Du bekommst die Rechnung über die Prüfung und Vernichtung der Uhren.

Für die Überprüfung und Vernichtung Zahlt man keine Gebühren hab das persönlich beim Zoll gefragt

@AceHooD95

In der Theorie ist das so, in der Praxis sieht es anders aus.
Die Kosten für die Vernichtung trägt zunächst! der Originalhersteller, der macht dann allerdings Schadenersatzansprüche gegen dich geltend, also zahlst Du letztendlich doch, dazu kommen in der Regel die Kosten für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung...

Der Versendungskauf aus dem EU Ausland ist nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz illegal, da der hier betroffene Rechteinhaber (Rolex S.A.) einen entsprechenden Antrag auf Grenzbeschlagnahme bei der Bundesfinanzdirektion Südost -Abt. Gewerblicher Rechtsschutz- gestellt hat.

Der Zoll ist dann verpflichtet bei einer Kontrolle der Sendung die gefälschten Uhren zu beschlagnahmen und den Markenrechtsinhaber zu unterrichten.

Weitere Aktivitäten leitet der Zoll nur ein, wenn sich Verdachtsmomente auf gewerblichen Handel ergeben. Das Handel mit gefälschter Markenware wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

In Zollangelegenheiten gilt übrigens die umgekehrte Beweislast.

Interessant ist das dann auch für den Markenrechtsinhaber. Der kann Dich dann entsprechend auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. 

https://www.wbs-law.de/markenrecht/abmahnungen-wegen-markenrechtsverletzungen-durch-importe-aus-dem-ausereuropaischen-ausland-6985/

Das Thema Markenfälschungen ist leider ein gesellschaftliches Problem. Der Handel ist fest in Händen der organisierten Kriminalität.

https://vernetztesicherheit.de/2016/05/24/oecd-umsatz-mit-faelschungen-waechst-auf-fast-eine-halbe-billion-dollar-mindestens/

Bei vier Uhren wird die Glaubhaftmachung des Eigenbedarfs schon schwierig...

Normalerweise werden Fakes beim Zoll direkt zerstört, da Sie eine Gefahr für freien legalen Handel sind. Fälschungen beeinträchtigen den Gewinn der Firma und sind manchmal auch gefährlich, da Sie nicht den Produktanforderungen entsprechen der in der EU gefordert wird. Vor allem bei elektrischen Produkten ist es oft gefährlich, diese zu Nutzen.

Sie hatte mit Ihren Fakes glück. Normalerweise werden Fakes beim Zoll abgefangen und darauf hin zerstört, in schwerwiegenden Fällen kann es sogar ein Ermittlungsverfahren gegen den Käufer geben.

Kompletter Schwachsinn stimmt überhaupt nicht war schon über 10x beim Zoll daher kann ich sagen dass es erstens überhaupt nicht strafbar ist nur der Weiterverkauf außerdem hat der Zoll schon Dutzende Fake persönlich ausgehändigt z.B Replika Schuhe von Nike kann jeder Problems bestellen muss nur die 19% steuern gezahlt werden wenn es abgefangen wird

@AceHooD95

Wie gesagt, Sie hatten Glück.

@Hipponax

Nein, das ist kein Schwachsinn. Zudem ist die gewerbliche Einfuhr schon strafbar. Dazu muss der Artikel nicht mal verkauft werden, es reicht für das Ermittlungsverfahren schon aus, dass die Menge so hoch ist, dass man von einem gewerblichen Charakter ausgehen kann.
Übrigens: Wenn Du schon 10 mal beim Zoll warst, dann müsstest Du wissen, dass die 19% kein Zoll ist sondern Einfuhrumsatzsteuer...

4 rolex für "eigenbedarf" musste dem zoll nur schlüssig erklären .-0

Ja stimmt wäre glaub mein größtes Problem