Darf man Pflanzen bei Aufgabe des Gartens wieder ausgraben?

10 Antworten

"Hier wird gar nichts ausgegraben. Das gehört jetzt alles uns." Ist das wirklich so?

ja. die neuen eigentümer haben den garten gekauft wie gesehen. ob die tante sie darüber aufgeklärt hat, dass ein teil der pflanzen nicht zum verkauf steht, wissen wir nicht. für die eigentümer spielt es keine rolle, wer wem was in der vergangenheit vererbt und wer was gepflanzt hat. der garten stand zum verkauf und sie haben zugegriffen. deine mutter hatte innerhalb der familie ein nutzungsrecht, das die neuen eigentümer ihr aber nun verwehren. das dürfen sie.

wenn überhaupt, hat die tante nicht rechmäßig gehandelt, indem sie mit dem grundstück auch eigentum deiner mutter veräußert hat. hier könnte deine mutter der tante gegenüber schadensersatz geltend machen; allerdings trägt sie dabei die beweislast.

gab es eigentlich ein übergabeprotokoll und sind art und umfang der veräußerung genau benannt?

Vor dem Verkauf hätte sie alles ausbuddeln könne, sobald der Verkauf rechtsgültig ist, gehören auch die Pflanzen dem Besitzer.

wuermchen1079 
Fragesteller
 23.11.2016, 11:22

Und wie sieht es aus, wenn man vom Verkauf erst hinterher erfahren hat? Meine Tante hat es verkauft, als meine Mutter bei mir war. Kann sie denn so einfach die Pflanzen mitverkaufen ohne vorherige Absprache? Klar war es ihr Grundstück.

rukkk  23.11.2016, 11:25
@wuermchen1079

Wenn deine Mutter Schadensersatzansprüche geltend machen kann, dann gegenüber der Tante (weil sie Güter verkauft hat die eventuell nicht in ihrem Besitz waren), nicht gegenüber des Käufers. Da ist die Frage ob man den Weg gehen will.

wuermchen1079 
Fragesteller
 23.11.2016, 11:37
@rukkk

Nein, natürlich will sie keine Schadensersatzansprüche gegenüber meiner Tante geltend machen. Eigentlich möchte sie nur ihre geliebten Pflanzen retten.

rukkk  23.11.2016, 11:41
@wuermchen1079

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich befürchte da hat deine Mutter keine Chance wenn der Käufer nicht mitspielt. Falls ihr eine Rechtschutzversicherung habt, einfach mal anrufen und den Fall schildern.

So eine schreckliche Sache! Das Bedürfnis, jetzt auch noch meinen Senf dazuzugeben, wird übermächtig!

Man muss m.E. unterscheiden zwischen dem Stück Land, das vererbt und jetzt verkauft wurde, und der bisherigen Nutzung durch deine Mutter, zu der sowohl Gartenhaus als auch Pflanzen samt Ertrag gehören.

Die Tante kann daran kein Eigentum erworben haben, da deine Mutter es ihr nicht geschenkt und auch nicht verkauft hat und kein Abstand dafür entrichtet wurde - insofern gehört alles darauf noch deiner Mutter. Ich halte es für geboten, schnell mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, um die Rechtslage zur Abwicklung zu klären. Darüber hinaus könntet ihr versuchen, kurzfristig bei Gericht (Nachlassgericht?) eine Auskunft zu bekommen, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Dort würde ich nach einem Rechtspfleger fragen. 

Die neuen Eigentümer tun unrecht, wenn sie einfach Blumen abpflücken und Beete verwüsten -  sie hätten einen Übergabetermin vereinbaren müssen. Deine Tante, die ja wusste, wie sehr deine Mutter daran hängt, wenn sie 40 Jahre lang (das sind anderthalb Generationen!) den Garten bewirtschaftet hat, muss ja von einer besonders kaltschnäuzigen Sorte sein, dass sie ohne Vorwarnung den Garten verkauft hat. Eiskalt. Vielleicht hätte deine Mutter ja Interesse gehabt, ihn zu kaufen.

Mal abgesehen vom Wert der Pflanzen, die deine Mutter mitnehmen möchte: Ein Garten ist ein Lebewesen, das einem in schlimmen Zeiten das Leben retten kann. Deine Mutter ist mit ihm verwurzelt , kennt jedes Fleckchen und hat ihn zu allen Jahreszeiten geliebt. Ich hoffe für sie, dass sie einen Trost für diesen ideellen Verlust finden wird. 

Es tut mir so leid für sie! Ich hoffe, mein Ansatz trifft zu - versuchen würde ich alles in der Richtung.

Deine Mutter soll die Pflanzen da lassen ..wo sie gewachsen sind...bevor durch die Neuen....alles zerstört wird..abgeschnitten usw...

." sie soll sie leben lassen..am Leben lassen ".. 

 Wenn zwei an einem Tuch reißen. ...wird das Gewebe. ZERFETZT..UND DER MENSCH DER ES "GEWEBT" HAT..GLEICH MIT..

WENN DU DEINE MUTTER LIEBST...ERKLAERE IHR DAS SO.......  

Bleibt Ver..nūnf..tig.....alles andere VERGIFTET....UND BEREITET IMMER NEUE SORGEN

wuermchen1079 
Fragesteller
 23.11.2016, 11:41

Tja, nett gesagt. Wenn es mal so einfach wäre. Weder will meine Mutter Streit noch Ärger mit irgendwem. Die Pflanzen werden ja von den neuen Besitzern jetzt schon platt gemacht und nicht "am Leben gelassen". Genau das möchte meine Mutter ja gern verhindern. Am liebsten würde sie ihren Garten in Ruhe weiter bewirtschaften. Was leider unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist. Deshalb möchte sie gern wenigstens einiges "retten".

barbarinaholba  23.11.2016, 12:18
@wuermchen1079

Ich bin nicht nett...aber danke für deine Antwort....ich bin realistisch.... und das solltet ihr auch sein.....Das einzige was ihr retten solltet   seid ihr....Gebt den Neuen kein Nährboden.. für ihre Abartigkeiten....*die wollen euch leiden sehen* verstehst du das denn nicht?..  Jeder normale Mensch weiß wo das endet..  

Lass die Neuen sich zerfleischen..  -seid ihr bitte  die Klügeren....!

Setzt euren Verstand ein!