Was darf ich beim Auszug mitnehmen?

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E gibt hier zahlreiche, zum Teil sichj widersprechende Urteile. Tenor dürfte aber sein, dass Pflanzen, Sträucher, Bäume mitgenommen werden dürfen, insofern sie noch ohne größeren Aufwand umgestzt werden können. Grundsätzlich sollte zuerst m Mietvertrag geschaut werden, was denn dort konkret für dieses Mietverhältnis zur Gartennutzung und speziel zu seiner Bepflanzung vereinbart wurde. Daraus ergibt sich möglicherweise für den Einzelfall eine entsprechende Regelung.

Wohntet Ihr allein in dem "Mietshaus" mit Garten? Gab es, wenn ihr nicht allein in dem Mietshaus wohntet, eine Gartennutzungsvereinbarung zwischen euch und dem Vermieter? War der Garten nur euch zur alleinigen Nutzung übergeben, oder sind Teile des Gartens anderen Nutzern zugängig gewesen?

So lange du noch das Wohnrecht hast, also vor Wohnungsübergabe, darfst du den Garten ein klein wenig verändern und die von Dir gepflanzten Blumen mitnehmen. Danach gilt, was im Garten steht, gehört zum Garten und darf NICHT mitgenommen werden. Am Besten fragen den Vermieter, dann gibts keine Probleme

Die Bäume und Sträucher gehören dem Grundbesitzer. Du kannst mit ihm verhandeln, aber er hat die starke Position.

Kann man nicht einfach die Pflanzen in Töpfe pflanzen während das Mietverhältnis besteht? Dann darf ich ja offensichtlich den Garten nach meinen Wünschen verändern. Anschließend kündige ich und nehme lediglich die Töpfe mit. Auf uns kommt dasselbe Problem zu. Unser Garten war zuvor eine Wiesen- und Unkrautlandschaft.