Darf der Hausmeister meine Pflanzen einfach so entfernen ohne meines Wissens?

8 Antworten

Strafanzeige gegen den Hausmeister wegen Sachbeschädigung - dann kommt Bewegung in den Schlamassel.

Wie wäre es, wenn sich mal alle aus der Siedlung zusammentun und mit dem Hausmeister reden?

Wenn laut Vertrag was gepflanzt werden darf, hat er das nicht abzusensen ohne Sinn und Verstand.

Wie muss man sich eure Vorgärten vorstellen? Ohne Zaun sag ich jetzt mal, wie in Amerika in den Vorstadtsiedlungen?

Die Rasenfläche ist dich bestimmt sichtbar von der "Anbaufläche" getrennt, oder? Wenn nicht, dann würde ich eine sichtbare Grenze ziehen, das geht zum Beispiel mit Steinen.

Euren Vermieter hat es zu interessieren, was der Hausmeister offensichtlich selbstherrlich treibt.

Wie gesagt, ihr solltet euch alle zusammentun, vielleicht hilft das eher, als wenn jeder alleine seine Ritterrüstung anlegen muss.

Offenbar sind die Vorgärten von Ihnen gemietet. Das heißt Sie sind Besitzer, aber nicht Eigentümer. Grundsätzlich gehört die Pflanze dem Eigentümer des Bodens, in dem sie steht - es sei denn, Sie haben eine vertragliche Vereinbarung mit diesem Eigentümer, die etwas anderes ausweist. Da Sie vertraglich ausgewiesen, wie Sie sagen, "pflanzen dürfen und sollen", räumt der Eigentümer Ihnen als Besitzer offenbar gezielte erweiterte Nutzungsrechte der Mietsache ein. Allerdings, so scheint es mir, sind diese Nutzungsrechte nicht bis zu Ende gedacht formuliert, das sollten Sie schriftlich nachholen. Zu der Ihnen vorliegenden Bepflanzungserlaubnis müssen sie klar stellen, wem die dazugehörigen Pflegerechte und -pflichten obliegen, wer dazu weisungsbefugt und wer weisungsgebunden ist. Auch einzuhaltende Pflegeintervalle, auszuführende und zu unterlassende Maßnahmen, Regelungen über die Entsorgung von Pflanzenabfällen und die Erlaubnis, selbst gesetzte Pflanzen z.B. bei Auszug aus der Wohnung mitnehmen zu dürfen - all das was das Leben mit Ihren Pflanzen so mit sich bringt, müssen Sie im Sinne einer Vertragsänderung im Mietvertrag ergänzen. Das ist aufwändig, aber es fixiert die gemeinsame Meinung von Ihnen als Besitzer und Ihrem vermietenden Eigentümer. Einfacher zu handhaben wäre es sicher, wenn die Weisungsgeber des Hausmeisters ihm klipp und klar sagen würden, was er zu tun und was zu lassen hat.

Auf dem Gemeinschaftseigentum (Rasenfläche, Gelände ums Haus herum) darf keiner eigenmächtig irgendwelche Dinge pflanzen...

Mit wem hast du diese "Pflanzvereinbarung" abgesprochen? Mit der Gesamtverwaltung oder dem Wohnungseigentümer?

Dann richte deine Beschwerde an diesen Vertragspartner.

Darf er nicht. Aber vielleicht meint er, es gehört noch zur Rasenfläche, die er ja mähen soll.

Wäre ich der hausmeister, würde ich antworten: Wenn Ihnen meine Arbeit nicht gefällt, machen Sie es halt selber."

Glaube kaum, dass er da lernfähig wird.

Also selbermachen oder aushalten.