Mietrecht - darf der Vermieter ohne Ankündigung/Frist einen Gärtner beauftragen?

5 Antworten

Der Mieter verpflichtet sich,den zu seiner Wohnung zugehörigen Garten

Dann hat der Vermieter nichts in dem Garten zu suchen.

Das wäre das gleiche als würde er eine Putze beauftragen um Eure Wohnung zu putzen;-)

Der Mietvertrag besagt hier dann ja schon mal zumindest die Verantwortung der Reinigung der Zuwege zum Haus und die Pflege des Rasens durch den Mieter, sowie etwaig noch die Entfernung des Wildkrautwuchses aus den Rabatten und Laub- / & Glättebeseitigung durch den Mieter. Somit bis also alles schon mal rechtmässig.

Wenn nicht explizit z.B. auch der Gehölzschnitt ( Sträucher, Bäume, Hecken etc. ) in den vertraglichen Pflichten der Gartenpflege durch den Mieter mit im MV aufgeführt wurden, so ist durchaus eine Umlegung dieser anteiligen Kosten professioneller Pflege ( Gärtner ) auf den / die Mieter möglich im Rahmen der reinen Unterhaltspflege bestehender Gartengestaltung und ggf. Austausch kranker / abgestorbener Gehölze und Wahrung der allgemeinen Betriebssicherheit gegenüber der Bewohner und umliegenden Nachbarschaft.

Die zweite Passage (2.Satz) ist ohnehin rechtswidrig, da es subjektiv ist und ohne dass du selber einen Gärtner explizit über den Vermieter beauftragst, darf der ohnehin nicht auf en von dir gemieteten Grund rein, ist nämlich Hausfriedensbruch.

Er darf lediglich das entfernen, was über die Mietfläche hinausragt.

Der Vermieter könnte nur den gesamten Mietvertrag kündigen, wenn allgemeine Kündigungsgründe vorliegen würden.

Natürlich darf er auch einen Gärtner beauftragen. Wenn Du ihn in den Garten läßt, kann er auch den Auftrag ausführen. Allerdings muss der Vermieter das dann selbst bezahlen.

Grundsätzlich ist es bei Euch so, dass die normale Gartenpflege eingeschränkt ist. Sie bezieht sich nicht auf das Zurückschneiden von Sträuchern und Gehölzen.

"Insbesondere" bedeutet in dem Zusammenhang auch, dass Tätigkeiten, die hierin nicht genannt sind, von Euch auch nicht ausgeführt werden müssen, denn dieses Wort bedeutet hier eine Klarstellung dessen, was von Euch eigentlich im Rahmen der Gartenpflege erwartet wird.

Moos und Unkraut im Rasen, sowie die Sträucher gehen Euch nichts an.

Unkraut jäten bzw. Vertikutieren gehört eigentlich schon nicht mehr dazu, aber ihr wollt ja einen schönen Rasen, insofern passen Eure diesbezüglichen Aktionen schon.

Vergreift Euch aber nicht an den Sträuchern und Gehölzen. Für deren Rückschnitt ist der Vermieter zuständig und er könnte dafür Gärtner beauftragen, die ihr dann auch in den Garten nach Terminvereinbarung lassen müßtet. Die Kosten dafür gehen in die Nebenkostenabrechnung ein.

Ich gehe mal davon aus, dass Euer Vermieter schlechte Laune hatte und eigentlich nicht wirklich meint, was er heute so daher geredet hat.

Am besten rufst Du nochmal den Vermieter an und erzählst ihm, dass ihr gerade dabei seid, den Rasen auf Vordermann zu bringen und was ihr dazu bereits angeschafft habt. Lade ihn ein, dass er Ende Mai wieder kommt und dann staunen darf, was ihr aus dem Garten bis dahin gezaubert habt.

Frage ihn auch bei der Gelegenheit, ob es ihm überhaupt recht ist, dass ihr selbst Bäume und Sträucher beschneidet und erkläre ihm ggf. was Euch dazu befähigt, das auch wirklich gut zu machen.

Er wird das mit dem Gärtner lassen, weil er auch den Streit ums liebe Geld fürchtet. Gerne wird er sich von Euch in einem Monat überzeugen lassen, wie schön der Garten bis dahin geworden ist.

... der Vermieter darf, er darf dann auch die Kosten und Lasten selber wuppen, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.

Eine einseitge Änderung der mietvertraglichen Vereinbarungen sind nicht möglich.