Gartenpflege im Mietvertrag, was zählt dazu (Betriebskosten)?

7 Antworten

Hallo "Niemann" ... dies ist meine unverbindliche Einschätzung der rechtlichen Situation.

Die Gartenpflege kann nur über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Wenn es also nicht drin steht, müsst ihr gar nicht bezahlen.

Die einmalige Instandsetzung des Gartens würde ich nicht als regelmäßige Gartenpflege (im Sinne von Wartungskosten) ansehen. Es is eher eine "Reparaturmaßnahme", um einen wartbaren Zustand wieder herzustellen. Der Zustand des Gartens ist vermutlich ja auch nicht erst seit März entstanden. Bei so einer Grundsanierung fallen in der Regel erheblich höhere Kosten im Vergleich zu einer regelmäßigen Pflege an. So etwas wie Reparaturmaßnahmen sind nur sehr begrenzt umlagefähig (z.B. für x Reparaturen mit maximal y EUR), und auch nur, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Hier würde ich mich aus dem Fenster lehnen und behaupten, das musst du nicht tragen.

Ich freue mich über Feedback, was draus geworden ist.

Erstmal ist entscheidend wem der Garten zuzuordnen ist.Gehört der Garten dem Vermieter allein dann geht euch das auch nichts an.Ist er für alle Mieter zur Allgemeinnutzung freigegeben dann kann der Vermieter auch die Kosten zur Pflege auf die anderen Mieter umlegen.

Was genau heißt ihren Garten?

Nutzt den die Vermieterin ausschließlich selbst oder ist euch laut Vertrag die Mitnutzung zugesichert?

Dürft Ihr den Garten nicht nutzen ist das allein Sache der Vermieterin.

Was zur Gartenpflege zählt ist im Pkt. 10 § 2 Betriebskostenverordnung beschrieben:

10. die Kosten der Gartenpflege,

hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen
einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von
Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von
Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr
dienen;

Das ist ihr Privatvergnügen, oder habt ihr sie darum gebeten, den Garten neu zu gestalten?

Könnt ihr den Garten denn überhaupt mit nutzen?

Natürlich müsst ihr eigentlich erst zustimmen aber da ihr wie ich vermute den garten auch nutzt ist das eigentlich was anderes und jeder aollte ein beitrag leisten...

meine eltern lassen ihren garten auch durch eine private person pflegen da fallen aber nur 11 euro die stunde an also wen

wennn ihr zu 3 seit werden die kosten nicht sehr hoch sein vermute ich

mfg