Darf man Parkplätze privat absperren?

8 Antworten

Erst bei Polizei/Ordnungsamt informieren. Im öffentlichen Raum dürfen Parkplätze nur nach Genehmigung (die meistens zeitlich beschränkt ist) abgesperrt werden - zum Beispiel für einen Umzug. Ansonsten ist das verboten.

Ein Absperren öffentlicher Verkehrsflächen zum Parken ist nicht möglich. Da ich beruflich damit zu tun habe, gebe ich Dir auch die Begründung:

Ich gehe mal davon aus, dass es bundesweit gleich geregelt ist. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist im Straßen- und Wegegesetz geregelt. Öffentliche Verkehrsflächen sind jedermann zum Zwecke des Verkehrs zur Verfügung zu stellen. Parken ist ruhender Verkehr. Wenn Du eine öffentliche Fläche absperren möchtest, würdest Du diese der Allgemeinheit entziehen. Das Straßen- und Wegegesetz regelt, in welchen Fällen das Möglich ist. Nämlich im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzung ist jede Nutzung über den Verkehrszweck hinaus. Da das Parken aber ruhender Verkehr ist, ist eine Sondernutzungserlaubnis nicht möglich. Die Nutzung öffentlicher Flächen zum parken ist somit nicht möglich. Es wäre daher denkbar, die Fläche einzuziehen und somit zu einer nicht-öffentlichen Fläche zu machen (§ 8 StrWG Schl.-H.). Dafür sind aber bestimmte gesetzliche Voraussetzungen nötig.

Du schreibst, dass die für die Firma Flächen mit einer durchgezogenen Linie versehen sind. Dies wird aber nicht zum Parken sein, sondern um die Zufahrt zum Grundstück zu sichern.

Also ich will das ja auch garnicht. Nur mich nervt es ungemein das die Firma das immer macht und ich mit meinem Baby immer die komplette str. runter muss um nach hause zu kommen. Das ist bei wind und wetter nicht so toll. Also ich habe nicht vor was abzusperren. Wollte nur wissen ob das halt erlaubt ist oder nicht. Aber nach euren aussagen wohl nicht. Somit werde ich mich ans Ordnungsamt wenden und dort das melden. Denn die haben ja extra einen Hof dann sollen die den auch nutzen.

Natürlich darfst du das nicht! Die Firma gegenüber hat wahrscheinlich eine besondere Vereinbarung mit der Stadt.

Noergelix  26.03.2010, 08:13

Hat er gewiß nicht, wenn, dann wäre es aber eine Bananenrepublikverdächtige Ausnahme ;-)

Gehe erst in das Gemeinde- oder Rathaus in die Abteilung "Ordnungsamt" und erkundige dich dort unter den gleichen Aussagen, wie du sie hier gemacht hast. Ich habe auch ein kleinstbetrieb, konnte aber keinen eigenen Parkplatz auf der Straße bekommen, sie haben mir die Möglichkeit eingeräumt, einen 2. Hofeinfahrt zu bekommen, aber keinen öffentlichen Parkplatz auf mein Bedarf sperren lassen - auch nicht mit Pylonen, Absperrband, etc. Das darf die Firma dir gegenüber im übrigen auch nicht machen, dafür gibt es die Regelung, begrenzt Parkplätze vorübergehend sperren zu können, z.B. zu Umzugsuwecken, dann aber mit Parken Verboten von... bis... Schilder, die aber von dem Ordnungsamt genehmigt und begrenzt erteilt werden. LG, Nx