öffenliche straße sperren

4 Antworten

ja gibt es sicherlich diesen rauszusuchen dauert bloß jetzt ewigkeiten du kannst ihnen aber sagen das die Parkplätze nicht derren Eigentum sind und sie diese auch nicht gekauft haben oder dafür was an die Gemeinde bezahlen somit müssen sie diesen Platz wieder frei machen sind sie jedoch uneinsichtig dann schalte das Amt ein

Wo nicht durch eine amtliche Beschilderung das Parken untersagt ist kann man auch parken, auch wenn das der eine oder andere nicht so sieht und mit Blumenkübeln, Absperrketten oder bei Umzügen Möbelteilen oder Umzugskartons Parkplätze freihalten will. Wenn es andere Parkmöglichkeiten gibt sollte man zwar gerade bei Umzügen durchaus mal Gnade vor Recht ergehen lassen, wenn aber sonst nirgendwo etwas frei ist kann einem das getrost egal sein: Man steigt kurz aus, räumt das Zeug weg und parkt ganz einfach. Wenn unbedingt ein Gesetzesauszug benötigt wird: Das Halten und Parken ist im § 12 der Straßenverkehrsordnung festgelegt, und da steht nichts von Blumenkübeln oder anderen improvisierten, nicht genehmigten Absperrungen, Platzhaltern oder ähnlichem, desweiteren ist die Nötigung ein Straftatbestand (§ 240 StGB), der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

geh zum ordnungsamt und frag anhc, welche gesetze da in frage kommen. du brauchst ja nciht sagen, wo das passiert.

Meinst Du, wenn Du mit Gesetzestexten kommst dann gibt es kein Ärger? Versuch es mit einem ruhigen Gespräch und ansonsten sollen sich die Behörden mit ihnen rumschlagen!