Darf man mit einer Doppeltenstaatsbürgerschaft in zwei Ländern wählen?

2 Antworten

Du darfst in jedem Land wählen.

Wichtig ist aber, dass deine Stimme immer nur einmal zählt, das ist z.B. bei der Wahl des Europaparlaments von Belang:

Angenommen deine Doppelstaatsbürgerschaft ist Italienisch und Deutsch.

Du darfst in Deutschland und Italien auf nationaler Ebene immer wählen und hast dort immer nur eine Stimme.

Bei den Europawahlen könntest du aber als Italiener und als Deutscher für das Europaparlament abstimmen und hättest damit zwei Stimmen für ein und dieselbe Wahl.

Das ist verboten, wird aber aktuell nicht kontrolliert.

D.h. jeder ist angehalten, sich selbst daran zu halten.

Fliegt das auf, weil jemand Anzeige erstattet, wird das bestraft.

Ois kloa? ;-)

Man darf in jedem Land, dessen Staatsbürger man ist, wählen, sofern es in dem jeweiligen Land nicht ausgeschlossen ist oder wenn dort denn auch eine Wahl stattfindet.