Darf man mit einem Metalldetektor auf öffentlichem Grund suchen?

6 Antworten

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Illegale Grabungen machst du, sobald du im Wald gräbst. Grundsätzlich sind Wald und Bodendenkmäler, Naturschutzgebiete etc. verboten! Du könntest mal einen Bauern fragen, ob er ein Feld/ Wiese etc für dich hätte. Strände, Badeseen, Spielplätze sind auch erlaubt. Historisch wertvolles MUSST du melden, dazu zählen z.b. münzen von 1800. Bevor du aber losrennst und dir ne Sonde kaufst, informiere dich GENAU! über die Rechtslage in deinem Bundesland, über Munition und Sprengkörper, die mit Sicherheit nicht nur einmal dabei sein werden, wie die aussehen, was du in der Situation dann am besten tust, bzw. Nicht tust. Nummer vom Kampfmittelräumdienst deiner Umgebung würde ich auch raussuchen und sicherheitshalber im Handy einspeichern. Das Forum: www.schatzsucher.de würde ich dir auch gerne ans Herz legen. Da heisst es dann erstmal: lesen, lesen, lesen. Und wenn du genug davon hast, liest es dir einfach nochmal durch :-P

Ein weiterführender Link - sehr schön! Da werde ich mich die Nach noch reinlesen. Historische Funde würde ich sowieso nicht unterschlagen, so etwas gehört ins Museum oder in eine kunsthistorische Sammlung, nicht in die heimische Vitrine.

Da bitte ich auch drum ;-) du kannst dich da auch registrieren und Fragen stellen, wenn dir was unklar ist. aber mit Badeseen z.b. macht man seltenst was verkehrt. können auch schon paar Euros zusammen kommen, wenn man eine gute Stelle hat. Übrigens hätten wir noch eine WhatsApp Gruppe mit erfahrenen Sondengängern und auch Neulingen aus ganz Deutschland. .. also wenn Interesse besteht. ..?

@Estelle666

Super, ich werd' mich auf jeden Fall anmelden. WhatsApp habe ich (noch) nicht, da ich wohl einer der wenigen bin, der noch kein Smartphone hat - das finde ich irgendwie noch suspekt.

@wellhausen

Gut, bin da übrigens auch angemeldet ;-) ist ein ganz nettes Forum. Handy kann ja noch kommen ;-) Für alles weitere hinterlass ich dann meine Email, bei der schau ich nicht ganz so oft rein, aber besser (und verständlicherweise) als die Telefonnummer ;-) hexe1102@emailn.de

@Estelle666

Habe mich heute angemeldet, kann aber noch nicht auf das Forum zugreifen, da mich erst jemand freischalten muss. falls ich noch Fragen habe, werde ich dir auf jeden Fall eine E-Mail schicken.

Vielen Dank jedenfalls noch für deine Antwort!

@wellhausen

Hallo Freigeschaltet bist du ja schon, seh ich g Ja, schreib mir einfach eine Email, wenn du Fragen, Sorgen, Wünsche... hast oder auch in die Gruppe von uns willst.

Ansonsten viel Spaß im Forum! :-)

@Estelle666

Mittlerweile bin ich freigeschaltet, ja. Allerdings muss ich mich jetzt erst mal mit dem Gerät, das ich mir besorgt habe, beschäftigen, um es kennenzulernen.

Wenn du irgendwas wertvolles findest musst du es abliefern, alles andere wäre Fundunterschlagung.

Das gilt für Sachwerte ebenso wie für historische Artefakte.

Wenn man in eine Polizeikontrolle kommt und die finden im Kofferraum einen Metalldetektor und ein römisches Schwert dann ist es beruhigend, wenn man 10 Minuten vorher bei einer öffentlichen Dienststelle angerufen und einen Fund gemeldet hat.

Bei so einem Fund würde ich das Zeug aber lieber liegen lassen und warten, bis die Polizei eintrifft. Wäre doch schade, wenn unter dem Fund noch andere wertvolle Sachen wären, die sonst nicht mehr gefunden werden. Wer kann sich bei so einem Fund vor lazter Jubel später noch an den genauen Ort erinnern?

@Urrok

Genau das würde ich auch tun - am Ende macht man noch was kaputt - und dann? Dann hat man auch noch eine Klage wegen Sachbeschädigung am Hals.

@Urrok

Das ist sehr nett aber graue Theorie.

Die Polizei sagt im Zweifelsfall: "Ein rostiger Dolch ? OK, wir haben hier 3 Verkehrsunfälle, einen Einbruch und zwei Schlägereien; in vier Stunden können wir kommen.", namentlich am Wochenende.

Eine Notiz im Dienstbuch der zuständigen Dienststelle ("Herr X hat Y bei Z gefunden und wird sich wieder melden.") hält dem Finder juristisch den Rücken frei.

@gekicher17

Natürlich sollte man die Polizei verständigen, die können dann alles weitere einleiten. Ich nehme mal an, dass ich mit einem Anruf und einer guten Beschreibung fein raus bin, oder?

Behalten würde ich nichts, historische Funde gehören in ein Museum und nicht in die heimische Vitrine.

Zumal der genaue! Fundort für die Archäologen enorm wichtig ist. Also vorsichtig graben und wenn man sieht, dass es was wertvolles/ oder gefährliches ist, sofort aufhören und sich an die entsprechende Stelle wenden.

@Estelle666

Natürlich, wie ich schon schrieb - ich will nichts kaputt machen.

Oder gleich die Cops rufen - für ein paar alte Kronkorken verlassen die gerne ihre Amststube ;-)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man öffentlichen Grund einfach umgraben darf.

Das einzige was legal sein könnte, ist das rumlaufen mit dem Detektor (aus Spaß) und ignorieren von Funden.

Naja, wenn man da was findet, würde man schon gerne wissen, was da liegt, oder? Aber ich hätte beim Graben viel zu sehr Angst, was kaputt zu machen - und das wäre doch sehr schade.

@wellhausen

Bin kein Jurist, aber Ich bin mir recht sicher, dass man nicht graben darf (wie andere hier meinen).

@P4p13rk0rb

Ohne zu sehr nach Verdacht klingen zu wollen - wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn's was historisches ist, lasse ich es lieber da, wo es ist und rufe die Cops. Schließlich kann's ja auch eine historische Granate oder Fliegerbombe sein. Naja, da kann ich dem Beamten von der letzten Kontrolle mal eins auswischen :-)

Prinzipiell suchen ist ok, solange es nicht verboten ist. Für Grabungen benötigst du eine ausdrückliche (!) Genehmigung des Grundstückeigentümers. Wenn du graben darfst und einene Schatz (ja so heißt es im deutschen Recht wirklich) findest dann gehört er zur einen Hälfte dir und zur anderen Hälfte dem Grundstückeigentümer.

"Ein Schatz ist eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Definition des § 984 BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum. Die andere Hälfte des Miteigentums steht dem Eigentümer der Sache zu, in der der Schatz verborgen gewesen ist, also in der Regel dem Grundstückseigentümer. Dieser Grundsatz geht auf die sogenannte Hadrianische Teilung zurück."

Wenn es sich um keinen Schatz i.S. des Gesetzes handelt, dann gelten normale Regeln für Fundsachen: Du musst den Fund melden und beim Fundbüro abgeben. Dann gilt weiter:

"Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Ist der Wert der Sache jedoch geringer als 10€, so beginnt die 6-monatige Frist bereits mit dem Tag des Fundes. Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben."

Hört sich zwar sehr nach Beamtendeutsch an, aber ich verstehe, was da gemeint ist.