Warum ist Sondeln überwiegend verboten oder ungern gesehen?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Es ist gut so, wie es ist 50%
Andere Antwort 25%
Ich wäre für einen solchen Abgabetag, von Funden 17%
Ich bin dagegen, einen solchen Tag einzuführen 8%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Andere Antwort

Im Gegensatz zu Waffen haben wohl nur wenige Leute antike Fundstücke bei sich liegen. Also bin ich nicht sicher, ob der Tag was bringen würde. Aber trozdem wäre es eine gute Idee.

Gegen Sondeln kann man aus Naturschutzgründen jedenfalls nichts haben. Und auch sonst fallen mir wenige Gründe ein, außer das Besitzverständnis einiger Bürger.

Vielleicht ist es die Angst, dass andere einen Schatz finden könnten und nicht man selbst.

Gegen Sondeln kann man aus Naturschutzgründen jedenfalls nichts habe

Doch kann man!

Schwank aus der Bundi-Zeit. "So heute werdet Ihr in der Feldübung einen Schützengraben ausheben wo ihr die nächsten Tage verbringen werdet" 2 Tage später "So und nun schütten wir aus Naturschuztgründen die ganzen Gräben wieder zu.

Das machen die Sondler wohl nicht alle oder ?

@Asporc

Naja sind meist Löcher die mit ein, zwei Spaten Stichen gemacht sind. Je nach Signal. Und so ein 10/15cm tiefes Loch ist ja mit dem Zeug was man ausgegraben hat wieder schnell zugedeckt. Wenn man zuvor, daß Gras samt Wurzeln ausgräbt, hat man sogar einen Deckel, als wäre nichts gewesen. Sonst würden Sie ja, das Aufsicht ziehen was Sie nicht unbedingt wollen. Aufmerksamkeit

@ServusvonBayern

Du darfst als Sondler gar keine Löcher machen.

@Asporc

Du kannst nicht eine Kompanie, die im Wald haust mit jemandem vergleichen, der den Boden von Metallmüll befreit.

Es ist gut so, wie es ist

So einen Tag braucht es nicht - man hat ja jederzeit die Möglichkeit, illegal gemachte Funde mit einer Fundortsbeschreibung anonym an das nächste Landesamt für Denkmalschutz zu schicken.

Man kann auch in den meisten Bundesländern durchaus legal mit der Metallsonde unterwegs sein. In manchen ganz einfach, in anderen erst nach einem entsprechenden Kurs. Doch etwas Aufwand sollte einem die Sache schon wert sein - man braucht ja auch einen Führerschein, Jagdschein, Angelschein und würde da nicht auf den Gedanken kommen, es ohne Erlaubnis zu tun. Beim Sondeln ist diese Einsicht leider noch nicht sooo verbreitet.

Woher ich das weiß:Hobby

@jabberwocky666, genau so sieht es aus.

Es ist gut so, wie es ist
Eine Schande, wie wertvolle Funde auf den Schwarzmarkt landen 

SO denken Raubgräber.
Denen kommt es nur darauf an, Funde aus dem Boden zu reißen, womit sie wissenschaftlich nahezu unbrauchbar werden.

Die laufen auch über fremde Grundstücke und machen, obwohl sie es nicht dürfen, Löcher in den Boden, womit sie jeglichen Fundzusammenhang zerstören. Das Wort Dokumentation ist ja auch ein Fremdwort.

Als Nicht-Wissenschaftler versteht man nicht, was daran so wichtig ist. Nach meiner Erfahrung wollen es die meisten gar nicht wissen. Da kann man sich Fusseln an den Mund reden, solche Leute sind völlig beratungsresistent und es ist gut, dass man die im Bereich der Illegalität belässt. Da gehören sie für meine Begriffe nämlich auch hin.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

@Kristall08, und dieser Personenkreis, hat ja immer eine Ausrede parat, um ihre illegalen Aktivitäten zu rechtfertigen. Und unter diesem negativen Ruf, haben wir zertifizierten Sondengänger auch zu leiden.

Da bin ich aber heilfroh, dass ich einen so guten Draht zu meinem Archi habe.

Hallo Kristall08. Ich bin ebenfalls gegen wiederrechtliche Ausgrabungen auf fremden Grundstücken, aber ich halte es für abwegig Sondler generell als Verbrecher darzustellen. Die meisten machen dies als Hobby und die wenigsten, werden der gewerblichen Kriminalität nachgehen. So meine Vermutung jedenfalls

@ServusvonBayern

Wenn ich lese, was du schreibst, halte ich dich für nicht geeignet, diesem "Hobby" nachzugehen.

@Kristall08

Dies habe ich zur Kenntnis genommen 🙂

Es ist gut so, wie es ist

Ich vertrete die Meinung, Sondengängerei ja, aber mit der entsprechenden Genehmigung. Es gehört noch ein bisschen mehr dazu, nur cool über den Acker zu latschen, und tolle alte Dinge aus zu graben.

Es ist das gleiche Prinzip, wie beim Angeln. Jeder Hans und Franz kann sich ne Angelausrüstung kaufen. Aber darf man sich auch damit an jedes Gewässer setzen und Angeln ?????? Merkwürdiger weise, weiß das jeder. Aber beim Thema Sondengängerei, stellen sich viele dumm.

Es ist nicht schön an zu sehen, wenn man einen Detektor bei Aldi oder Lidl schon ab 50 € kaufen kann. Diese Diskounter ziehen sich damit aus der Verantwortung, dass auf der Verpackung klein gedruckt steht: Machen Sie sich mit den Gesetzlichen Regelungen vertraut. Aber wenn dann Papi seinem jüngsten so ein Ding kauft, kann es für Papi sehr teuer werden, ohne eine Genehmigung.

So eine Geschichte hatte ich 2018. In meinem Heimatort hatten wir eine Ausgrabung eine kleinen Eisenzeitliche Siedlung. Wir saßen gerade im Bauwagen, und machten Mittag, da kam ein Vater mit einen beiden Söhnen angeradelt, hielten am Acker direkt auf der anderen Straßenseite an, und holten ihren billig Detektor raus, und liefen auf dem Acker rum. Da hättet ihr mal das Gesicht unseres Archäologen sehen sollen. Der Vater ist wirklich Haarscharf an einer Anzeige vorbei geschrammt, aber so was von knapp. Sowas kann doch nun wirklich nicht sein.

Die Vergangenheit hat es oft genug schon gezeigt, wenn Personen (Raubgräber) illegal in Wälder wahre Kulturschätze finden, und illegal ausbuddeln. Siehe Himmelsscheibe von Nebra, oder der Babarenschatz u.s.w.

So ein Tag, würde nur die illegale Buddelei nur noch mehr fördern.

Es ist gut so, wie es ist
Umfrage: ServusvonBayern:
Warum ist Sondeln überwiegend verboten oder ungern gesehen?

Servus,

sehr einfach, es sind unsere geltenden Gesetze, die das regeln, demgemäß ist eine Zuwiderhandlung ist eine Straftat.

Beispiel Autofahren. Ohne Führerschein ist es verboten - die Gründe werden selbst Dir einleuchten (?), auch darf man nicht ohne Angelschein einfach überall in Deutschland angeln... beliebig fortzusetzen.

Zum Sondeln, Ausgraben und Finden.

Rechtliche Situation in Deutschland

Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch Denkmalschutzgesetze geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen, ist eine Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sondeng%C3%A4nger

Das heißt im Klartext, Du machst Dich strafbar, wenn Du ohne Genehmigung Funde ausgräbst.

Und auch ein privates Grundstück ist keine rechtsfreie Zone, da darf auch kein Bodendenkmal ausgebuddelt werden - und man kann es nicht oft genug wiederholen - somit archäologische Befunde zerstört werden, weil eben Laien diese gar nicht erkennt.

Es geht nicht um die Straftat, sondern darum seine Funde straffrei abzugeben. Ich finde Sondler die einen Schatz fanden haben sogar eine Belohnung statt eine Strafe verdient. Außerdem suchen Hobby Sondler nicht gezielt nach Bodendenkmälern sondern einfach nach ein paar Münzen oder sonstiges. Das da mal was wirklich nennenswertes gefunden wird ist nunmal selten. Sie sind Umweltschützer und keine Verbrecher. Die, wo ihre Funde zu Geld machen wollen mal ausgenommen.

In Bayern sind wir da am besten aufgestellt. Es langt eine Einverständnis Erklärung des Bauern um zb auf seinen Acker zu suchen. Behördliche Zertifikate oder sonstiges ist nicht Nötig. Man muss es nur melden, wenn es geschichtlichen Wert hat. Funde wie die Himmelsscheibe hätte man ohne Sondler nie entdeckt .

@ServusvonBayern

Oder willst du Wilderer und Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein mit Leuten vergleichen, die an der geschichtliche interessiert sind?

@ServusvonBayern

Deine beiden Kommentare zeigen auf, dass Du nichts begriffen hast - sehr bedauerlich.

Eine Einverständniserklärung des Bauern reicht nicht.

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG)

Zitat:
Art. 7
Ausgraben von Bodendenkmälern, Verordnungsermächtigung
(1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.

Ohne Erlaubnis vom Landesamt darfst Du nichts ausbuddeln.

Art. 8
Auffinden von Bodendenkmälern
(1) Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks...

Hast Du noch weitere Einwände? Weißt Du es besser, wie ihr in Bayern aufgestellt seid? Dann kläre mich bitte auf.

@Hayns

Sehr gerne, Du verstehst nicht genau was Du da schreibst, sondern machst nur Kopie und Paste. Sehe dir zuerst an was überhaupt ein Bodendenkmal ist. Ist denn jeder Quadrat Meter in Deutschland ein Bodendenkmal für dich?

Diese Annahme ist Falsch

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bodendenkmal

@ServusvonBayern

Du benötigst noch eine Menge Nachhilfeunterricht.

Erstens darfst Du auf den von Dir verlinkten Bodendenkmälern nicht Sondeln und erst recht nicht buddeln und zweitens - Zitat:

Bodendenkmäler sind danach im Boden oder auch in einem Gewässer verborgene bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen [...] Lebens handelt. Ausgrabungen, Befunde und Funde sind Hauptquellen der wissenschaftlichen Erkenntnis zu diesen Denkmälern.

Quelle Bodendenkmal

@ServusvonBayern

Der Link führt dir nochmal genauestens auf was man in Bayern darf. Mehr kann ich es dir nicht deutlich machen.

@Hayns

Du wiederholst dich. In Bayern bedarf es keiner behördliche Genehmigung dafür. Man muss sich sicher sein nicht in direkter Nähe eines Bodendenkmales oder anderweitig archäologisch Wertvollen Fundstelle sich zu befinden.

Beispiel Acker:

nicht in Nähe eines Bodendenkmales.

Erlaubnis des Pächters und Eigentümers.

=Sondeln Erlaubt.

Bei Fund welcher historischen Wert haben könnte ist der zuständige Archäologe bzw Landesamt für Denkmalschutz zu kontaktieren.

Falls einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, ist es eine Straftat, die mit hohen Strafen belegt werden kann.

Hierbei ist Bayern einmalig, Änderungen im Gesetz sind vorbehalten und sollten deshalb regelmäßig überprüft werden.

Die im Link beschriebene Seite als kriminelles Raubgräberforum zu benennen ist bestenfalls Sturheit ihrerseits.

Selbstverständlich sollte man sich am besten registrieren lassen um auf der sicheren Seite zu sein. Dies ist auch kein großer Aufwand. Aber es bleibe dabei: Sondeln in Bayern ist erlaubt und es gibt keine Behördliche Erlaubnis hierzu welche vorgewiesen werden muss. Man erwähne erneut, es ist etwa 1% der Landesfläche Bayern als Bodemdenkmal vermerkt welches nur von Spezialisten untersucht werden darf. Der Rest ist frei zugänglich sofern man logischerweise eine Erlaubnis vom Besitzer abgeholt hat und man sich nicht in einem Naturschutz Gebiet/Gefahrenzone befindet.

Man sollte allerdings nicht über sichere Fakten diskutieren. Da spricht vielleicht auch der Neid, wer weiß.

@ServusvonBayern

Frage doch Dr,Google ob er es die erklärt. Ich bin raus

@ServusvonBayern

Natürlich muss ich mich wiederholen, wenn Du folgendes ignorierst:

Zitat:
Art. 7 < kannst Du anklicken!
Ausgraben von Bodendenkmälern, Verordnungsermächtigung
(1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.

Es bedarf der Erlaubnis!

Ohne Erlaubnis vom Landesamt darfst Du nichts ausbuddeln.

Art. 8 < kannst Du anklicken!
Auffinden von Bodendenkmälern
(1) Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks...

Es bedarf der Erlaubnis und Du bist verpflichtet Funde zu melden!

Und noch einmal, weil Du nicht wusstest, dass "Bodendenkmäler" nicht nur Mauern u.ä. sind, sondern auch die kleinen beweglichen Artefakte (Münzen, Fibeln et.), die Du ausbuddelst - und genau das ist verboten - das Ausbuddeln.

Was Du mit "Neid" meinst, ist mir völlig schleierhaft - eine fehlgeleitete Annahme von Dir, denn ich bin kein Sondengänger, wie Du das angenommen hast.

Meine Beschäftigung mit der Archäologie ist eine intensive Kooperation mit diversen archäologischen Landesämtern in Form von vielen persönlichen Kontakten zu Archäologinnen und Archäologen.

Zum Austausch und Bestimmungen von Funden trifft man sich zu Jahrestagungen und Arbeitsgemeinschaften. Das ist für mich persönlich der eigentliche Wert, nicht die Funde als solche.

Für die Archäologie hingegen ist der wissenschaftliche Wert, die Meldung von Funden.

@Hayns

Dann viel Spaß noch dabei.

@ServusvonBayern

Danke.

Die Antwort auf Deine Frage "Warum ist Sondeln überwiegend verboten oder ungern gesehen?", wird im nachstehend verlinkten Artikel sehr ausführlich beantwortet, nimm Dir die Zeit und lies es bitte durch:

Stellungnahmen zum Thema "Sondengehen", Vorstand der Gesellschaft für Archäologie in Bayern e.V.

# # #

Auch Du könntest Spaß haben und Anerkennung ernten, wenn Du Dich gesetzeskonform verhältst.

Sowohl in Nordrhein-Westfalen (NRW) als auch in Schleswig-Holstein (SH) gibt es sogenannte Detektor-Gruppen, die eng mit den Archäologischen Landesämtern zusammenarbeiten.

Die Landesarchäologie Schleswig-Holsten verlieh 2018 der Zertifizierten Detektorgruppe SH die "Goldene Schaufel".

Ein letztes Wort: "Nachahmenswert".

@Hayns

Ich habe mich mal beim Bundesamt für Denkmalschutz gemeldet und nochmal nachgefragt. Man darf außerhalb von bekannten Bodendenkmälern sondeln, wenn man sich die Erlaubnis vom Besitzer geholt hat. Sollte man was finden was neue Bodendenkmäler zurück schließen lässt ist dies Meldepflichtig. Allerdings hat die Archäologin generell davon abgeraten, auch wenn es nicht verboten ist.

@ServusvonBayern

Ich habe auch nicht geschrieben, dass Du nicht Sondeln darfst - jedoch ist das Ausbuddeln verboten - da ggf. ein Bodendenkmal zerstört wird.

Es sind ja schließlich noch nicht alle Bodendenkmäler bekannt - das leuchtet doch ein - oder?

Die Archäologin gibt mir ja recht, indem sie generell davon abrät. Nenn mir per PN mal den Namen der Archäologin, wenn Du magst, vielleicht kenne ich sie ja (ich bin sehr gut vernetzt).

@Hayns

Nein, das Graben ist generell nicht verboten. Aber vielleicht kennst du Sie ja.

Stephanie Z.

@ServusvonBayern

Danke. Nein, kenne ich nicht persönlich, ist nicht mein Fachbereich.

@Hayns

Ok, wünsch dir alles Gute