Darf man mit 17 fast 18 spät/nachtschicht arbeite?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gehe davon aus, dass Ihr Freund nicht mehr schulpflichtig ist.

Gemäß §14 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz gilt, dass Jugendliche zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt weren dürfen. Es gibt weitere Ausnahmegenehmigungen, wonach auch eine Beschäftigung nach 20 Uhr zulässig ist.

Jugendliche dürfen, gemäß §8 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz, acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Bis Ihr Freund 18 ist, kann er nur sehr eingeschränkt Überstunden machen.

Wenn Ihr Freund 18 ist, gilt das Arbeitszeitgesetz. Dann gibt es keine Verbote hinsichtlich einer Beschäftigung in den Abend- und Nachtstunden.

Weil Ihr Freund bald 18 wird, der Link zum Arbeitszeitgesetz.

http://dejure.org/gesetze/ArbZG

Dass der Chef die Überstunden an einem anderen Tag von der Arbeitszeit abzieht, ist okay.

Peter Kleinsorge

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit (unter Hinzurechnung der Ruhepausen, 1 Std. nach 6 Std. Arbeit.) 10 Stunden nicht überschreiten.

Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen (Gaststättengewerbe etc.), die aber auf deinen Freund nicht zutreffen.

Also nochmal zusammengefasst: 9-17 Uhr mit einer Pause von 1 Stunde ist OK. Er dürfte maximal bis 19 Uhr arbeiten. Alles andere verstößt gegen das Jugendarbeitschutzgesetz.

Quellen: §§ 2, 4, 8, 11, 12, 14 JArbSchG

sofiel ich weiss ist nachtarbeit erst ab 18 jahren erlaubt - was die zweite frage eigentlich beantwortet :) Ob er das vom nächsten tag abziehen könnte müsste er mit seinem arbeit geber abklären...

Bis 1 Tag vor Deinem 18 Geburtsdag gilt für Dich das Jugendarbeitschutzgesetz. Da kannst Du nachlesen wie lange in der Nacht Du mit 17 arbeiten darft und wie der Freizeitausgleich geregelt ist.

Ich denke mal erst ab 21 Jahren darf man es, weil da ist man ganz volljährig

Piinkiie 
Fragesteller
 09.03.2011, 19:57

hmm.. und das mit den überstd,. geht dann auch nicht oder ?

Sahaki  09.03.2011, 19:58

"ganz volljährig" - ich dachte mit 18 ist man volljährig??

Schlauerfuchs  09.03.2011, 20:02
@Sahaki

Mit 18 ist man auch volljährig auch in Arbeitsrecht, nur bis 21 gibt es die Sonderegelung in Strafrecht " Heranwachsender "