Muss ich im geplanten frei arbeiten kommen?

1 Antwort

Muss ich nun in meinem Frei arbeiten kommen?

Nein,, musst Du nicht!

Der Dienstplan ist aber seit dem 15. 02. Verabschiedet und ich habe dort Urlaub gebucht weil es geplantes frei war.

Dieser Dienstplan ist für beide Seiten verpflichtend und kann jetzt vom AG nicht einseitig geändert werden. Das Weisungsrecht des AG ist mit Bekanntgabe des Einsatz-/Schicht-/Dienstplans "verbraucht".

Ein AN hat ein Recht auf Freizeitplanung und kann nicht "bestraft" werden, weil er krank war. Außerdem wären das ja zusätzliche Arbeitsstunden (Überstunden), da Du für die Krankheitstage bezahlt werden musst, wie Du ohne Krankheit gearbeitet hättest.

Dein Vorgesetzter soll Dir mal die rechtliche Grundlage für seine Forderung zeigen.