unerlaubtes Fehltage - Abzug vom Urlaub

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sei doch froh das du so einfach davon gekommen bist. dein chef ist nicht verpflichtet dir unbezahlten urlaub zu gewähren - besonders dann nicht wenn dein tarifurlaub noch nicht aufgebraucht ist. unentschuldigte fehltage = urlaubstage.

Joringoh 
Fragesteller
 18.09.2014, 01:43

Es geht mir ehrlich gesagt nicht darum ob ich gut weg gekommen bin oder nicht, sondern vielmehr ob mein Chef das darf oder nicht? Ich meinte gelesen zuhaben er könnte mir für die nicht erbrachte Leistung das Gehalt kürzen. Sprich da ich noch in der Ausbildung war, sind das vielleicht 200 Euro im gegenzug stehen dafür dann 18 Urlaubstage.

PeterSchu  18.09.2014, 13:15

"unentschuldigte fehltage = urlaubstage"

Nein, unentschuldigte fehltage = unbezahlte Fehltage. Mit dem Urlaub hat das nix zu tun.

Was ist denn das für eine Einstellung?? Du hast kein Geld um zur Berufsschule zu kommen bzw. willst kein Geld für das ticket ausgeben? Du hast bisher noch Glück gehabt, vielleicht hast du bald die Abmahnung oder Kündigung.

Joringoh 
Fragesteller
 18.09.2014, 00:55

Wäre mir auch ganz recht wenn ich bald eine Kündigung erhalte, andernfalls hätte ich gar nicht mein neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Wir hatten das Thema angesprochen und er hat mir dann trotzdem einen Arbeitsvertrag vorgelegt und ich habe ihn unterschrieden, damit dachte ich es wäre vergessen. Hätte er nicht sagen können das er mir den Urlaub abzieht? Dann hätte ich auch den Arbeitsvertrag gar nicht unterschrieben, sondern mir was anderes gesucht. Die Grunde sind ja vollkommen egal. Es geht auschließlich darum ob er es darf oder nicht? Ich möchte keine moralischen Weisheiten oder ähnliches sondern eine Antwort auf meine Frage.

Also ich denke schon, dass er das darf und ich denke vor allem auch, dass du von Glueck reden kannst, dass das so gut fuer dich ausgegangen ist, die meisten haetten dich beim Schuleschwaenzen rausgeworfen.

Im Uebrigen ist es ueblich, dass ein Fehlen in der Berufsschule, selbst wenn es entschuldigt ist, als Urlaub gerechnet wird, genauso wie wenn man im Betrieb Urlaub nimmt. Und unbezahlter Urlaub (was gleichbedeutend mit einer Gehaltskuerzung ist) muss ein Arbeitgeber nicht gewaehren und vom Gesetz her zustehen tut er einem erst Recht nicht (Ausnahmefall: Notfall in der Familie und kein vorhandener Jahresurlaub mehr). Und der Jahresurlaub muss vorrangig genommen werden. Schliesslich hattest du ja in den Tagen dann auch frei. Daher ist es vollkommen in Ordnung, wie der Chef es gehandhabt hat.

Mein Sohn hatte mal einen Tag Berufsschule mit entschuldigter und begruendeter Befreiung (ich hatte kein Geld, daher bin ich nicht hin ist fuer mich kein triftiger Grund), wir sind zur Beerdigung seines Opas gefahren, und auch dieser Tag wurde ihm als Urlaub auf der Arbeit angerechnet, weil es bei Tod der Grosseltern keinen Sonderurlaub gab nach deren Tarifvertrag.

Es sind ja eh nur noch 3 Monate bis Jahresende und dein Urlaub wuerde eh verfallen, wenn du ihn nicht genommen hast. Hast du noch was wichtiges vor bis dahin und nicht mehr genug Urlaub, dann kannst du ja da deinen Chef um ein paar Tage unbezahlten Urlaub bitten. ABer zuerst muss der Jahresurlaub mal aufgebraucht werden.

Ich bin aber trotzdem der Meindung, es haette sich bei dir eine andere Loesung finden muessen, Schule schwaenzen ist fuer mich keine Loesung und als Arbeitgeber haette ich da nicht mitgespielt. Du wirst daher nicht viel machen koennen und das so akzeptieren muessen.

Joringoh 
Fragesteller
 19.09.2014, 09:04

Falsch. Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden. Urlaub hat nichts mit Fehltagen zu tun. Selbst wenn ich mehr als 24 Tage im Jahr Urlaub hätte, könnte mein Arbeitsgeber den Mehrurlaub (als die 24 Tage) nur mit mein Einverständnis abziehen. Was er tun könnte, eine Abmahnung mir geben. (Wobei der Vorfall dafür schon zu lange her ist) Desweiteren könnte er für das fehlen in der Berufschule die damalige Ausbildungsvergütung kürzen. Was Peanuts sind im Vergleich zu 17 Tage Urlaub. (zumindest aus meiner Sicht) Außerdem ist es da fraglich wie es mit den Fristen aussieht ob er diese Ansprüche überhaupt noch geltend machen kann, dazu habe ich noch keine seriöse Quelle gefunden. Nach 4 Monaten und einen ganz anderen Arbeitsverhältnis könnte sich das als schwierig gestalten.

Das es üblich ist in den meisten Unternehmen, habe ich auch herausgefunden, aber es erfordert trotzdem das einvernehmen des Arbeitsnehmeres. Zumindest ist es das was auch auf unterschiedlichen Internetseiten. IHK, antworten von Rechtsanwälten auf ähnliche Fragen etc. gefunden habe.

Ich denke mal, das darf er.

Das ist noch die nette Lösung. Ich versteh nicht was du erwartest? Aber abgesehen davon, dein Ausbildungsvertrag ist nicht mehr gültig. Du hast jetzt einen neuen Arbeitsvertrag in dem dein Urlaub geregelt ist. Von diesen Urlaubstagen solltest du 4/12 noch zur Verfügung Haben. Hättest du den Betrieb gewechselt, wäre es nicht anders.