Darf man mit 15 (z.B. in der Eisdiele) schon kassieren?

2 Antworten

Bist Du noch vollzeitschulpflichtig, dann darfst Du außerhalb der Schulferien überhaupt nicht in einer Eisdiele arbeiten :

siehe : Ratgeber/Detail/Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn du zwar vom Alter her "Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" – allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst.

ja, zumindest durfte ich das damals xd