In einer Eisdiele mit 15?

2 Antworten

Ab 15 giltst du als jugendlich und darfst entsprechend auch arbeiten. Allerdings:
1. Wenn du noch "Vollzeitschulpflichtig" bist (je nach Bundesland etwas unterschiedlich geregelt), gibt es allerdings noch weitere Einschränkungen. Das ist sogenannte "Schülerarbeit" (am besten mal nach dem Schlagwort googlen).

2. Selbstverständlich nur im Rahmen des Jugenarbeitsschutzgesetzes.

Wie viel du da verdienst kann ich dir leider nicht sagen.

400 Euro würde man bekommen.. mit 15 kannst du jedoch nicht, erst mit 16. Solange kannst du Prospekte verteilen