Darf man im Supermarkt "eingesperrt" werden?

5 Antworten

Gegenfrage, nur so: Ware hattest Du aber nicht dabei, ne?

Wohl nicht.

Dann seh ich das wie Du: Wenn da keiner ist und ich dringend durchmuss, dann darf ich auch.

Mit der Logik der VK wartet man sonst geduldig, auch wenn grad der Schuppen abfackelt.. aber Törchen is ja zu und da darf man nicht durch.

Nicht grad logisch.

Man trabt da ja auch nicht dauernd just for Fun rein und wieder raus.

Ich kenns eigentlich echt nur so, dass zumindest ein Durchgang immer offen ist, ggf. eben der, wo die Kasse besetzt ist und man bittet sich durch "tschuldigung, darf ich mal.. sorry, ich müsste mal durch.."

darf ich kurz nochmals auf die Überschrift hinweisen. Das "eingesperrt" war in Anführungszeichen...müsste doch hinreichend bekannt sein, was diese in diesem Zusammenhang bedeuten. Ich will auch gar keinen Aufstand machen, mich interessiert lediglich die Frage ob man, wenn man ohne Kaufabsicht den Laden wieder verlassen möchte, das darf oder durch eine solche Barriere das Verlassen des Ladens grundsätzlich nicht mehr erlaubt ist. Weder von Notlage, noch von Freiheitsberaubung habe ich geredet - einfach bitte sachlich bei der Klärung der Frage helfen oder sich enthalten...geht durchaus auch. Danke!

Es gibt mit Sicherheit noch einen Notausgang, sollte es mal wirklich brennen.

Nicht böse sein, aber da fühlt sich nur einer auf den Schlips getreten, weil er zurechtgewiesen wurde. Hätte nämlich niemand etwas gesagt, wäre ihm der Fluchtweg sowas von scheißegal gewesen. Hier geht es wohl nur darum das Ego wieder zurechtzurücken.

@Jack98765

Genau so sieht es aus

Da Du dich nicht wirklich in einen Notlage befunden hast, hast Du nicht selbständig die Schranke zu öffnen. Das fällt noch nicht unter Freiheitsberaubung.

Norma darauf hinzuweisen bringt nichts. In jedem Fall solltest Du die Gewerbeaufsicht verständigen.

Mit dem Fluchtweg hast Du ohnehin recht. Ist zudem Freiheitsberaubung, genau genommen.

Welche Fluchttüre war verschlossen?

da war ÜBERHAUPT KEINE Fluchttüre geschlossen.. und Freiheitsberaubung ? ich bitte dich .. lächerlicher geht es echt nicht mehr..

"Hier geht es wohl nur darum das Ego wieder zurechtzurücken"...ach je, mein Ego...:-) dafür würde ich mir die Arbeit nicht machen... Wenn jemand mal sachlich einer Frage auf den Grund gehen will, outet er sich als "beleidigte Leberwurst"...aber, liebe Hobby-Psychologen bei aller Dankbarkeit für Psychoanalysen jeglicher Art: leider kommen wir so bei der Beantwortung der eigentlichen Frage nicht weiter. Aber der Kommentar mit der Gewerbeaufsicht war gut - danke! - die werden sicherlich wissen, ob das in Ordnung ist oder nicht. Hey, bin ich jetzt ein Spießer nur weil es mich (wirklich!) jetzt interessiert, ob das okay ist oder nicht wenn die Kassen alle "gesperrt" sind...?

Feuerpolizeiliche Sicht? Komm mal wieder runter! Ich fasse deine Story mal zusammen, wie sie sich wirklich zugetragen hat: Du hast in einem Laden, der dir nicht gehört, an Sachen rumgefummelt, die nicht deine sind und in deren Benutzung Du nicht eingewiesen wurdest.

für eine rechtsverbindliche auskunft wende dich an einen anwalt.

ansonsten ist das kindergarten. dich hat keiner eingesperrt

(:-))