Darf man für zwei Wohnungen ein Gebot abgegeben?
Ich habe für eine Immobilie ein verbindliches, schriftliches Angebot eingereicht. Sogar mit dem Vermerk, dass der Verkäufer sich Zeit lassen kann mit der Entscheidung. Da mein Angebot so niedrig ist, dass er vielleicht noch ein paar Besichtigungen abwarten möchte. Nun ist aber eine zweite Immobilie für mich interessant geworden. Auch diese ist jedoch viel zu teuer, so dass ich auch da ein Angebot abgeben muss , welches verdammt hart für den Verkäufer sein müsste. Nun schießt mir gerade durch den Kopf, dass man das vielleicht gar nicht darf? Ich habe ja ein verbindliches Angebot abgegeben und bin ja auch daran gehalten! Rechtlich ist es wohl so, sobald der Käufer schreibt, er möchte X€ mehr, das Angebot als nichtangenommen gilt. Dieses ist aber nicht passiert. Nun gibt es aber auch die eine oder andere rechtliche Aussage, dass ein Immobilienangebot im Gegensatz zu allen anderen Kaufangeboten niemals rechtsverbindlich ist, sondern immer nur als Vorschlag gewertet werden kann. Nun bin ich unsicher: darf ich zwei Angebote abgeben, damit ich hoffen kann, eine Immobilie davon zu bekommen. Oder darf ich das nicht, denn es könnten ja auch beide Zusagen und dann stehe ich doof da.
7 Antworten
Mit der Abgabe eines verbindlichen Angebotes ist eine Immobilie zwar noch nicht gekauft, denn dazu wird eine notarielle Beurkundung nötig. Mit der Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes besteht jedoch die rechtliche Verpflichtung des Käufers, die Immobilie zu erwerben, und zwar zu den Bedingungen des Angebots (Laufzeit beachten).
Der Käufer kann vom Angebot schadlos zurücktreten, wenn sich die Bedingungen geändert haben (Kaufpreis wird höher usw.). Tritt der Käufer ohne Gründe vom Angebot zurück, stehen dem Verkäufer Schadenersatzansprüche zu. Hier stellt sich natürlich die Frage, um welche Ansprüche es sich handeln könnte.
Natürlich ist es erlaubt, Kaufangebote für verschiedene Immobilien abzugeben. Es könnte ja sein, dass man mehrere Immobilien kaufen will.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer bei einem "gekündigten" Angebot Schadensansprüche geltend macht, ist gering. Über die Rechtmässigkeit und die Höhe solcher Ansprüche kann man sich lange streiten. Einen Kauf der Immobilie kann er sowieso nicht erzwingen.
Solche Angebote sind bindend und verpflichten bei Annahme durch den Verkäufer zum Kauf.
Nicht bei Immobilien, da hier Notarspflicht besteht.
Käse. Angebote bedürfen keinem Notar.
Genau, und sind genauso wie verbindliche Verkaufszusagen absolut nichts wert.
Du bist der Alptraum eines jeden Verkäufers. Der Kauf wird erst mit der notariellen Beurkundung rechtswirksam. Das gilt auch für Verkäufer, die dir ein Objekt "fest" zusagen.
Wieso bin ich ein Albtraum jedes Verkäufers? Die meisten sind froh, wenn es endlich mal ein Angebot gibt
Ja, ein aber ein Angebot, welches zurückgezogen wird. Könnte das dann mit einer Enttäuschung verbunden sein?
Warum sollst du das nicht dürfen. Im "schlimmsten" Fall kaufst du halt beide Wohnungen.
Deine Frage ist je eigentlich, ob du an dein Angebot gebunden bist.
Das kommt drauf an, wie das Angebot denn nun abgegeben wurde. Hier könnte theoretisch ein Vertrag abgeschlossen worden sein, der dich verpflichtet bei Zuschlag die Wohnung auch zu kaufen. Siehe auch § 145 BGB. Hier kann es auch zu Schadensersatzzahlungen kommen. Siehe § 280 BGB.
Mit dem Immobilienkauf selber hat das ja nun mal nichts zu tun. Der ist ja u.a. nach § 311b BGB geregelt und bedarf dann einem Notar.
Endlich mal einer der Ahnung hat. Danke! Nein natürlich will ich nicht zwei Immobilien kaufen