Darf man für zwei Wohnungen ein Gebot abgegeben?

7 Antworten

Mit der Abgabe eines verbindlichen Angebotes ist eine Immobilie zwar noch nicht gekauft, denn dazu wird eine notarielle Beurkundung nötig. Mit der Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes besteht jedoch die rechtliche Verpflichtung des Käufers, die Immobilie zu erwerben, und zwar zu den Bedingungen des Angebots (Laufzeit beachten).

Der Käufer kann vom Angebot schadlos zurücktreten, wenn sich die Bedingungen geändert haben (Kaufpreis wird höher usw.). Tritt der Käufer ohne Gründe vom Angebot zurück, stehen dem Verkäufer Schadenersatzansprüche zu. Hier stellt sich natürlich die Frage, um welche Ansprüche es sich handeln könnte.

Natürlich ist es erlaubt, Kaufangebote für verschiedene Immobilien abzugeben. Es könnte ja sein, dass man mehrere Immobilien kaufen will.

Paulina42 
Fragesteller
 18.09.2017, 12:22

Endlich mal einer der Ahnung hat. Danke! Nein natürlich will ich nicht zwei Immobilien kaufen

surbahar53  18.09.2017, 12:28
@Paulina42

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer bei einem "gekündigten" Angebot Schadensansprüche geltend macht, ist gering. Über die Rechtmässigkeit und die Höhe solcher Ansprüche kann man sich lange streiten. Einen Kauf der Immobilie kann er sowieso nicht erzwingen.

Solche Angebote sind bindend und verpflichten bei Annahme durch den Verkäufer zum Kauf.

AnglerAut  18.09.2017, 09:45

Nicht bei Immobilien, da hier Notarspflicht besteht.

qugart  18.09.2017, 10:09
@AnglerAut

Käse. Angebote bedürfen keinem Notar.

AalFred2  18.09.2017, 13:26
@qugart

Genau, und sind genauso wie verbindliche Verkaufszusagen absolut nichts wert.

Du bist der Alptraum eines jeden Verkäufers. Der Kauf wird erst mit der notariellen Beurkundung rechtswirksam. Das gilt auch für Verkäufer, die dir ein Objekt "fest" zusagen.


Paulina42 
Fragesteller
 18.09.2017, 12:23

Wieso bin ich ein Albtraum jedes Verkäufers? Die meisten sind froh, wenn es endlich mal ein Angebot gibt

lesterb42  18.09.2017, 17:53
@Paulina42

Ja, ein aber ein Angebot, welches zurückgezogen wird. Könnte das dann mit einer Enttäuschung verbunden sein?

Warum sollst du das nicht dürfen. Im "schlimmsten" Fall kaufst du halt beide Wohnungen.

Deine Frage ist je eigentlich, ob du an dein Angebot gebunden bist.

Das kommt drauf an, wie das Angebot denn nun abgegeben wurde. Hier könnte theoretisch ein Vertrag abgeschlossen worden sein, der dich verpflichtet bei Zuschlag die Wohnung auch zu kaufen. Siehe auch § 145 BGB. Hier kann es auch zu Schadensersatzzahlungen kommen. Siehe § 280 BGB.

Mit dem Immobilienkauf selber hat das ja nun mal nichts zu tun. Der ist ja u.a. nach § 311b BGB geregelt und bedarf dann einem Notar.