Ist beim Privatverkauf eine Preiseinigung bindend?

2 Antworten

Ne, hast ja durch das Anfordern der Daten noch nicht konkret zugesagt. Zudem das auch nur zustande kommt, wenn du dort bist und das Geld gibst. Du kannst dich nach Einigung (bevor du dort hin gehst) ja auch immernoch umentscheiden. Das ist zumindest für den Käufer von Vorteil.

nein, das ist kein vertrag.

beide parteien schreiben im konjunktiv ("wäre") - eine einigung wurde nicht erzielt. schliesslich schrieb er dir nicht konkret, dass du das teil haben kannst.

außerdem braucht dir keiner was verkaufen, nur weil für dich der preis ok ist und du ihm das gesagt hattest.

im übrigen: wenn du das teil bereits gekauft hättest, zu was brauchst du die daten noch? an dem punkt war dir noch nicht klar, ob dir das teil gefällt.