Wie lange gilt ein Angebot auf eBay-Kleinanzeigen?

2 Antworten

Moin,

grmäß § 147 Abs. 2 BGB kann der unter abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

und genau da setzt auch dein Problem an. Fraglich ist nämlich, wie lang denn so eine Frist im eBay verhandlungsverkehr sein kann. Angesichts der „schnelllebigkeit“ des Internets und der Angebote würde ich auf 2-3 Tage tippen. Das kann ein Gericht schon ganz anders sehen. Um dich zukünftig aus dieser Misere zu halten kannst du gemäß § 148 BGB eine Annahmefrist bestimmen. So kann nur innerhalb dieser Frist das Angebot wirksam angenommen werden.

für den vorliegenden „offenen“ Antrag gilt: die Frist des § 147 Abs. 2 BGB kann nicht nachträglich verkürzt werden, nur im Antrag selbst oder einer gleichzeitig zugehenden Erklärung ist dies möglich. Für dieses Mal würde ich also noch ein paar Tage abwarten, um dich nicht angreifbar zu machen und dann zukünftig eben schreiben „100? Antwort bist morgen 18 Uhr“ oÄ

Danke! Für‘s nächste Mal was gelernt :-)

Also da selbst der längste Antrag (per Post) eine Woche nicht überschreitet, kann man das als Höchstgrenze sehen wenn man sich unsicher ist.

Ich denke, ich habe im Beispiel ein verbindliches Angebot abgegeben, aus dem ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn mir der Interessant antwortet, dass es ok ist.

Wenn der Interessent Dir einen Preisvorschlag auf eBay gemacht hat und Du dem Interessenten ein Gegenangebot gemacht hast, musst Du abwarten.

Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Interessent Deinen Preisvorschlag angenommen hat. Davor passiert gar nichts außer Verhandlung.

Einen Interessenten unter Druck zu setzen macht außerdem keinen seriösen Eindruck und er wird aussteigen.

Danke, aber habe ja auch geschrieben "aus dem ein Kaufvertrag zustande kommt, WENN ..." Ok, hätte "wenn" durch "sobald" ersetzen sollen :-) Aber der kommt dann tatsächlich zustande? Da ja die Bedingungen wie Art der Bezahlung und des Versands noch gar nicht geklärt wurden.

@MrCrack

Als Du den Artikel bei eBay zum Verkauf angeboten hast, hattest Du ja die Möglichkeit auszuwählen, welche Zahlungsarten Du dem Käufer anbietest für das eingestellte Produkt. Der Käufer entscheidet sich dann für eine dieser Zahlungsarten wenn er sich entscheidet das Produkt zu kaufen. Es muss also nichts vereinbart werden.