Angebot für Grundstückskauf rechtlich bindend?

5 Antworten

Nein, es ist nicht verbindlich.

Alle Rechtsgeschäfte oder Erklärungen, die mit einem Grundstück oder einer Immobilie zusammenhängen, müssen zur Rechtswirksamkeit zwingend notariell beurkundet werden.

Das gilt auch für einen Vorvertrag (ein Kaufangebot, indem sich der Interssent verpflichtet zum Preis x zu kaufen und der Verkäufer sich verpflichtet an den Interessenten zu verkaufen).

Wenn also ein Kaufangebot verbindlich abgegeben werden soll, muß man es notariell beurkunden lassen.

Alle anderen mündlichen oder schriflichen Vereinbarungen und Erklärungen sind nichtig.

Nein, ist es nicht. Erst wenn er sagt, "okay, geht klar!" und du schlägst ein, ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

Ein Grundstücks- oder Immobiliengeschäft bedarf, damit es rechtswirksam ist, zwingend einer notariellen Beurkundung.

Nur dann, wenn ein solches Angebot in notarieller Form erfolgt wäre und der Angebotsempfänger dies auch zu gegebener Zeit annimmt.

Kommt darauf an, ob es rechtlich ein Angebot oder eine Anpreisung (invitatio ad offerendum) war.

Was ist der Unterschied?

@Start61

Ein Angebot ist immer an eine konkrete Person gerichtet: Herr/Frau X, ich biete Ihnen folgendes an...
Die Anpreisung dagegen richtet sich an die Allgemeinheit: Inserat in der Zeitung/am schwarzen Brett/bei ebay Kleinanzeigen, ...

@Start61

Bei einer invitatio ad offerendum (Latein: Einladung zur Abgbe eines Angebots) handelt es sich um einen terminus technicus aus dem Zivilrecht. Er bezeichnet eine rechtlich nicht beachtliche Handlung zur Vertragsanbahnung und ist deshalb vom Vertragsantrag i.S.d. §§ 145 ff. BGB zu unterscheiden.

Den Gegensatz bildet die sog. offerta ad incertas personas (Latein: Angebot an unbestimmte Personen), da es sich dabei um ein rechtsverbindliches Angebot handelt, bei dem jedoch die Person des Vertragspartners (noch) nicht bestimmt ist.

Für ein rechtswirkames Grundstückskaufangebot ist das aber alles uninteressant!

Für alle Erklärungen hinsichtlich von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sieht das Beurkundungsgeetz zwingend zur Wirksamkeit die notarielle Schrifform vor.

Kommt auf die Formulierung an.

Ich habe aufs das Flurstück Bezug genommen und ein Angebot in Höhe von xxxx Euro unterbreitet. Datum und Unterschrift!

@Start61

Dann ist dies laut meiner Sicht ein rechtlich bindenes Kaufangebot sofern du das Angebot nicht vor Annahme des Verkäufers widerrufst. Ich bin allerdings kein Jurist, deshalb ersetzt dies auch keine Juristische Beratung.