Löschen von Fotos in facebookgruppe verlangen

6 Antworten

Durch den Upload hast du Facebook und der Gruppe sehr umfassende Nutzungsrechte eingeräumt, rechtlich besteht zunächst kein Anspruch auf Löschung - das sowieso nur auf Unterlassung und nicht Löschung (was aber die Konsequenz daraus wäre).

Verlangen kannst du viel, doch muss er sich nicht gebunden fühlen...

Hmm.. im Urheberrecht ist es möglich eine Erlaubnis zu erteilen, es ist aber auch möglich eine erteilte Erlaubnis wieder zu entziehen. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass Du sehr wohl Deine mit dem Hochladen erteilte Erlaubnis nun nach dem Ausscheiden widerrufen kannst und Anspruch darauf hast das die Bilder dann auch entfernt und nicht weiter verwendet werden.

Hallo Jeany2710,

du hast das teilweise recht am eigenen Bild quasi Facebook übergeben, als du es hochgeladen hast. Du hast nun die Möglichkeit beim Admin oder besser noch direkt an Facebook zu wenden und eine Löschung verlangen. Allerdings: Das Internet vergisst nie! In der Vergangenheit kam es immer dazu, dass Bilder die aus dem Internet gelöscht werden sollten sich dadurch extrem stark verbreitet haben ( http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt ). Wenn es keine schlimmen Bilder sind, würde ich es deshalb einfach auf sich beruhen lassen.

dankeschön für die antwort, ja mir geht es nur darum, das der admin meine fotos löschen soll. das sie bei facebook trotzdem gespeichert sind, damit habe ich kein problem. mir geht es eigentlich darum, wenn man mich aus der gruppe kickt (Grund ist für mich unklar) dann möchte ich auch, dass meine fotos dort, die in meinem namen laufen, auch nicht mehr erscheinen. also werde ich dem admin eine frist setzen?

@Jeany2710

Du kannst es natürlich versuchen, aber es wird schwierig sein da etwas zu erzwingen (vor Allem, weil du es selber hochgeladen hast). Viel Glück! =)

@Jeany2710

Du kannst das natürlich nur von Fotos verlangen, an denen Du die Rechte hast, sprich Fotos von deiner Person und selbst erstellte oder gekaufte Fotos, Bilder etc.

Bilder an denen Du keine Rechte besitzt (z.b. Screenshots aus Spielen etc) kannst Du nicht verlangen.

@Scaver

Das schrieb ich ja oben, das sind "meine" Fotos. Ich würde ja sonst keine Fotos hochladen, die nicht mir gehören.

Als Urheber hat er immer das Recht am Bild und kann die Löschung verlangen. Urheberrecht ist NICHT übertragbar, veräusserbar etc.

@Systemuser

Ja, aber hier gibt es noch das Nutzungsrecht. Das ist wieder ein wenig anders.

Du hast doch sicherlich vor dem Hochladen deiner geschützten Werke (hier: Fotos) bei der "Einräumung von Nutzungsrechten" laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 31 genau festgelegt, für welchen Zweck deine Werke genutzt werden dürfen und wie lange bzw. bis zum Eintritt welchen Ereignisses (hier: dein Rausschmiss aus der Gruppe)?

Falls nicht, keine Panik! Genau für diesen Fall der Ungewissheit hat der Gesetzgeber Absatz 5 eingefügt in § 31 UrhG:

"(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt."

Und dieser Vertragszweck ist laut einigen Urteilen und Kommentaren sehr eng auzulegen zugunsten des Urhebers.

Oder du hast durch Anklicken von AGBs recht weitgehende Nutzungsrechte eingeräumt? Dann hilft nur noch:

UrhG § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung: "(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann. ..."

Leider ist deine Ansicht, dass das alles üble Buschen sind, die dich rausgeschmissen haben, nicht ganz das, was Gerichte so als "gewandelte Überzeugung" anerkennen - eher schon, wenn ein Neu-Vegetarier seine alten Schlachte-Bilder nicht mehr zeigen möchte ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

....naja diese "üblen Burschen" haben meine Fotos vorige Woche woanders einfach hochgeladen. Da habe ich darum gebeten, diese dort zu löschen, weil es meine Fotos sind. Auf deren Website sind meine Fotos auch und sie betiteln diese immer noch nicht mit meinen Namen. Aber da bin ich dran. Aus "Strafe" wurde ich aus der FB-Gruppe geschmissen. Weitere Nutzungsrechte habe ich nicht eingeräumt. Nur das ich die Fotos nach dem event für unsere Mitglieder als Erinnerung in die Gruppe stelle. Eigentlich kann ich sie jederzeit löschen, wenn ich das möchte, aber nun geht es ja nicht mehr. Ich habe dem Admin gebeten mich wieder in die Gruppe aufzunehmen, wenn nichts kommt, dann werde ich drum bitten, dass meine Alben dort gelöscht werden, wenn das auch nicht hilft, dann bitte ich FB, ob sie mein Album dort löschen können. Mehr kann ich nicht tun. Ist nur blöd, dass andere Gruppenmitglieder auf meine Fotos reagieren, mich was fragen usw. ich aber nicht antworten kann, weil ich nicht mal diese Postings dann lesen kann. Du hast mir sehr geholfen, vielen Dank, Gerd.

@Jeany2710

Wichtig ist dennoch, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Community steht, der man beigetreten ist. Steht da, dass sämtliche hochgeladenen Fotos frei benutzt werden dürfen von allen anderen Mitgliedern, dann kann dies wirksam sein.

Und auch auf dieses Recht kann man verzichten:

UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft - "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

Ob man darauf verzichtet hat, könnte in den AGBs stehen, die man zustimmend angeklickt hat. Das glaube ich nicht, aber selber lesen macht klug.

Wenn ich also bestimme, dass an einem Foto von mir steht: "Foto: GerdausBerlin", dann muss das auch da hin. Wenn nicht, dann kann ich mit Aussucht auf Erfolg den Verbreiter abmahnen und verklagen - auf Unterlassung und manchmal auch (insbesondere als Berufs-Fotograf) auf Schadensersatz (vgl. UrhG § 97f.).

Gruß aus Berlin, Gerd

Du bist Urheber deiner Bilder und kannst bestimmen wer diese Bilder in welchem Umfang nutzen darf. Du kannst die Nutzung also an Bedingungen koppeln, die ein Nutzer erfüllen muß. Da du die Bilder selber für die Gruppenmitglieder hochgeladen hast, hast du der Gruppe und den Mitgliedern ein Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Recht hast du nicht an die Bedingung gekoppelt das du auch Mitglied der Gruppe sein mußt. Deshalb kannst du die Nutzungsrechte jetzt nach deinem Ausscheiden auch nicht zurückziehen. Du kannst den Admin nur bitten die Bilder zulöschen, aber einen Anspruch hast du nicht.

Dankeschön. top Antwort.... aber wenn ich irgendwo etwas hochlade, muss man mir doch einräumen, das auch wieder selber zu löschen zu können. Zumal mir die Fotos gehören, oder?