Kann ich verlangen intime Fotos von mir zu löschen (nicht mein Freund)?

7 Antworten

Hallo IsabellePerfect,

also alleine durch das Anfertigen solcher Bildaufnahmen hat der Arbeitskollege den Straftatbestand des folgenden Gesetzes erfüllt:

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 § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

  1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt
  2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 
  3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder 
  4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. 

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 

  1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder 
  2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen. 

(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

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Das bedeutet, im Bezug auf Deine Frage:

Kann ich verlangen intime Fotos von mir zu löschen (nicht mein Freund)?

Ja das kannst Du verlangen, denn alleine die Anfertigung solcher Bildaufnahmen war ohne Deine Erlaubnis nicht zulässig.

Aber realistisch betrachtet kannst Du die Löschung der Bildaufnahmen zwar verlangen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass er wirklich die Aufnahmen löscht, sind gering. Wie willst Du vor allem kontrollieren, ob er nicht bereits Kopien von den Aufnahmen gemacht hat?

Das einzige was Du machen kannst, ist ihn darauf hinzuweisen, dass Du einen Strafantrag stellen wirst, wenn er die Bildaufnahmen einer dritten Person zugänglich macht und er mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen muss und zudem das Gerät mit dem er die Aufnahmen gemacht hat als Tatmittel eingezogen werden können.

Aber auch hier ist fraglich, ob ihn die Drohung ihn vor Gericht zu bringen, wirklich davon abhält, die Bildaufnahmen anderen Personen zugänglich zu machen.

Vor allem Dir muss natürlich auch klar sein, dass wenn Du gegen Deinen Arbeitskollegen einen Strafantrag stellen würdest, dass die Bildaufnahmen wahrscheinlich als Beweismittel sichergestellt werden und sich angefangen von den Polizeibeamten, über Rechtsanwälte, über den Staatsanwalt bis zum Richter alle diese Bilder und Filmaufnahmen ansehen werden, denn sonst wäre eine Beurteilung ob eine strafbare Handlung vorliegt ja gar nicht möglich.

Ich wünschte ich könnte Dir schreiben, dass es einen ganz einfachen Weg gibt, für die Löschung der Bildaufnahmen zu sorgen, aber realistisch betrachtet ist eher genau das Gegenteil der Fall.

Du kannst nur hoffen, dass er Deiner Aufforderung die Bilder zu löschen nachkommt oder zumindest die Aufnahmen keiner weiteren Person zugänglich gemacht werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Selbstverständlich kannst du das verlangen, auch wenn die Fotos und Videos mit deinem Einverständnis entstanden wären. Das Löschen der Bilder solltest du auch ganz klar einfordern. Nicht mit einem "...könntest du bitte, bitte die Bilder löschen....", sondern ganz klar: "Ich will, dass du die Bilder löschst. Hier, jetzt und vor meinen Augen."

Du kannst dir allerdings nicht sicher sein, dass die Bilder nicht schon die Runde gemacht haben und er Kopien erstellt hat. Daher kannst du ihn freundlich darauf hinweisen, dass du Anzeige erstatten wirst, sollten die Bilder die Runde machen. "Ich gehe davon aus, dass die Bilder tatsächlich gelöscht sind und nirgends auftauchen. Du weißt, dass das strabar wäre....." Nimm eine Freundin mit, damit du einen Zeugen für das Ganze hast. Nicht, dass er hinterher behauptet, es wäre alles (auch eine Veröffentlichung im Internet) mit deinem Einverständnis passiert.

Du kannst es verlangen, aber er kann Dich anlügen oder es einfach nicht machen. Wahscheinlich wird er es tun, aber hat dann vorher Kopien davon gezogen.

Gegen ihn vorgehen kannst Du erst, wenn er es tatsächlich veröffentlichen und/oder Deinem Ruf schaden sollte.

Und zum Thema kein Einverständnis gegeben: Geht ja auch schlecht, wenn man sich so abgeschossen hat, dass man kaum noch etwas mitbekommt.

So sieht wohl leider die Realität aus in Deiner Situation.

Die Anfertigung solcher Bilder ist ohne dein Einverständnis strafbar.

Du kannst von ihm verlangen, dass er in deinem Beisein die Bilder löscht, damit eine Weitergabe an andere nicht möglich ist.

Das würde ich schnellstens verlangen.

Würde er Bilder von dir an andere weitergeben, würde er sich auch da strafbar machen, wenn kein Einverständnis von dir gegeben wird.

Wenn du dich gut mit ihm verstehst, sollte das kein Problem sein, ihn auf die Löschung der Bilder hinzuweisen. Lehnt er jedoch ab, dann musst du eben entscheiden, wie du damit umgehst, bzw. was du dagegen unternimmst.

Doch du darfst es verlangen und musst es auch am besten.