Darf mein Lebensgefährte mich und die Kinder aus seinem Haus werfen?

8 Antworten

Ob er dich aus dem Haus werfen kann , das kann so nicht beantwortet werden. Wird

wohl rechtlich zu prüfen sein, weil du ein Kind von ihm bekommst.

Was die Frage des Erbes betrifft, so sind auch uneheliche Kinder, also das Kind,

welches du jetzt  von ihm erwartest, erbberechtigt.  Die Zwillinge sind es jedoch nicht,

da er als Erblasser nicht Vater der Zwillinge ist.

Ob das Haus bezahlt ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

wenn es sein haus ist, dann darf er das leider - ja - aber für euer gemeinsames kind muss er finanziell sorgen - ob er will oder nicht! da kommt er nicht drum herum - und ja sein kind ist ganz klar der erbe - es hat volle ansprüche auf das erbe - selbst wenn weitere eigene kinder von ihm dazu kommen, dann hat dein kind noch genauso das erbrecht -  das erbe muss dann nur aufgeteilt werden - ich wünsche dir ganz viel glück und alles gute für die geburt -

1. Du hast kein eigenes Einkommen, also hast du Anspruch auf einen beratungshilfeschein vom Amtsgericht. Damit und mit 10€ kannst du dich bei jedem Anwalt beraten lassen. Alternativ stellst du die Frage per Internet bei frag-einen-anwalt.de und zahlst den Mindesteinsatz von 25€.

 

2. Der Anwalt wird dich beraten, was dein Wohnrecht angeht... aberich rate dir dringend, dich mit dem nächsten frauenhausin Verbindung zu setzen!

 

3. Ab der Geburt ist dein Freund zahlungstechnisch dran! Erschuldet dem Säugling Kindesunterhalt und dir Betreuungsunterhal, bis der Säugling 3 kjahre alt ist! DAS kann der Anwalt einklagen!

 

Mach das deinem Noch-Lebensgefährten mal klar, dass er finanziell für dich aufzukommen hat, wenn erdich rauswirft. Außerdem würdest du ggf sofort Anspruch auf ALG2 haben sowie auf Unterhaltsvorschußgeld und auf Wohngeld für die Kinder! Sprich, du stehst nicht ganz ohne Geld da.

 

Ich rate dir, ohnehin eine Trennung in Erwägung zu ziehen... wenn dem herrn ein HUND wichtiger ist als Frau udn DREI Kidner, für die er die Verantwortungübernommen hat (auch wenn zwei davon niht seine sind), dann halte ich die Partnerschaft langfristig für nicht belastbar.

Justitiabel:

1.
Der Eigentümer bestimmt das Wohnrecht bei Trennung von Partnerschaften. Dies kann er auch gerichtlich beschließen lassen. Als Lebensgefährtin hast du nicht einmal Anspruch auf Verbleib in der "gemeinsamen" Wohnung, das Verheirateten grds. zusteht. Klartext: eine Verheiratete kann nicht einfach vor die Tür gesetzt werden, eine LG schon.

2.
Erben sind leibliche Abkömmlinge des Verstorbenen, mithin sein erwartetes eigenes Kind. Deine Zwillinge beerben dich und deren Vater, sonst niemanden.

Persönlich:

Dein LG ist nicht einmal Vater deiner Zwillinge - im Grund hat er dich nur aufgenommen - welchen Rechtsanspruch in jedweder Form siehst du in deiner Situation eigentlich gegen ihn?

Das er mit der Mutter seines Ungeborenen und ihrem gemeinsamen Kind eine Zukunft in seinem eigenen Haus plant, verwundert mich nicht.

Das du darin nicht vorkommst, auch nicht.

Und die Frage an Erbansprüche verstehe ich in diesem Zusammenhang erst recht nicht - aus deiner und deiner Kinder Sicht gibt es schlicht keine gegen deinen (bald ehemaligen) LG.

HTH

G imager761

 

 

 Ach so, übrigens bin ich hochschwanger mit seinem Kind und stehe 4 Wochen vor der Geburt. Von daher wüßte ich auch grad gar nicht wohin und wie ich umziehen sollte, was natürlich realistisch gesehen in nächster Zeit auch erstmal sehr schwer werden könnte mit Säugling und überhaupt mit drei Kindern...!

cross1  07.05.2011, 07:33

hast du vielleicht die möglichkeit bei familie oder freunden unterzukommen? frag mal einen anwalt, ob er in so einer situation einfach die möglichkeit hat dich rauszuwerfen - das wäre ja schon absolut unmenschlich - ich drück dir die daumen das alles gut geht

Aladeen 
Fragesteller
 07.05.2011, 07:41
@cross1

 ich "darf" noch bis zum tag der geburt hier wohnen bleiben, soll dann aber raus. ist für mich super unrealistisch! er fährt gerade die total unmenschliche schiene, dabei waren wir vor 4 wochen noch im gemeinsamen urlaub mit den kindern und die welt war in ordnung! innerhalb der letzten drei tage fiel ihm ein, dass er doch seinen hund behalten möchte (der weg sollte, weil er mit kindern nicht klar kommt) und WIR gehen sollen!!!

ich meine aber mal gehört zu haben dass er mich hier nicht einfach so rauswerfen kann AUCH wenn es SEIN haus ist....!

einen antwalt kann ich leider nicht bezahlen!!! der staat bezahlt mir den nicht, da wir ja noch zusammen wohnen...! ;-( deshalb ist anwaltliche hilfe leider nicht möglich!!! ;-(

Aladeen 
Fragesteller
 07.05.2011, 07:44
@Aladeen

 plötzlich kommt er ja auch mit "vaterschaftstest" und will die "vaterschaftsanerkennung" nicht unterschreiben. das alles war nie thema und für mich sowieso nicht dass ER selbstverständlich der vater ist!!!! er dreht leider total durch und ist mit dieser rolle auf meine letzten tage der schwangerschaft völlig überfordert!!!! obwohl er die ganze zeit sehr stolz war....! jetzt soll ich ausziehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! das ist so hammer und so überraschend für mich, einfach ohne worte!!!! seelische abartigkeit!!!!!

garteln  07.05.2011, 07:45
@Aladeen

Es gibt auch kostenlosen Rechtsbeistand für Bedürftige  Menschen.Wende dich an dein nächstes Amt

Dea2010  08.05.2011, 08:54
@Aladeen

Er will einen Vaterschaftstest?

 

Aber bitte doch!

 

Hol dir wie gesagt einen Beratungshilfeschein, geh damit zum Anwaltnach der Geburt und fordere Unterhalt für das Kind und für dich. Wenn er ein haus besitzt und Urlaub für sich, dich und zwei Kidner finanziert hat, wird er wohl zahlungsfähig sein.

 

Zweifelt erdann die Vaterschaft an, kann ER Vaterschaftsfeststellungsklage erheben und das Gericht odnet dann einen Vaterschaftstest an. Den mach dann mit. Denn... wenn sich rausstellt, DASS er der Vater ist, dann trägt er die entstandenen Gerichtskosten allein.

 

Was das Sorgerecht angeht:

Ich würde von vornherein wegen seines Verhaltens (Er setzt dich samt seinem neugebeorenen Kind zur Geburt vor dieTür) über den Anwalt auf alleiniges Sorgerecht klagen.

 

Besuchsrecht aus demselben Grund nur als begleiteter Umgang in den Räumen zB des Jugendamtes... so er dieses überhaupt wahrnehmen will. Ich würde es einmalig anbieten udn dann nie wieder ansprechen, wenn er nicht von sich aus aktiv wird.

 

Arme Kinder, alle drei. Und du trenne dich ganz fix von dem Kerl...