Darf man eine selbst angemietete Wohnung an jemand anderen vermieten, wenn man sie selbst kaum nutzt?

10 Antworten

Nicht die komplette Wohnung. Mindestens ein Zimmer musst du für deine Nutzung behalten. Für die Untervermietung bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Ohne diese läge eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor die den Vermieter zur Kündigung berechtigen könnte.

Wenn hier wirtschaftliche Gründe für die Untervermietung vorliegen, darf der V. diese nicht verweigern.

Das musst du mit deinem Vermieter abklären.

Vergiss die Einkünfte nicht zu versteuern.

Man muss sich die Erlaubnis des Vermieters holen und bei berechtigtem Interesse muss er zustimmen.

Untervermieten bedeutet aber dass Du nicht die ganze Wohnung untervermieten darfst.

Die Mieteinnahmen musst Du auch versteuern.

Der Vermieter könnte aufgrund der Untervermietung die Miete erhöhen aber auf jeden fall darf er die Nebenkosten anpassen.

Ich würde mir das an Deiner Stelle sehr gut überlegen.

Nach § 540 BGB benötigst Du hier die Genehmigung des Vermieters. Diese kann er aber nur aus gutem Grund verwehren.

Bedenke aber, dass Du für das Verhalten deines Untermieters haftet. Wenn dieser sich nicht an die Hausordnung hält, bekommst Du hier im Zweifel eine Kündigung.

Wenn der Untermieter der Meinung ist, täglich 2 Vollbäder zu nehmen, dann trägst Du diese Betriebskosten.

Eine Untervermietung der kompletten Wohnung ist in den meisten Mietverträgen ausgeschlossen.

Tust du es trotzdem, musst du mit einer fristlosen Kündigung rechnen.