Mieterwechsel - unrenovierte Wohnung?

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Wir haben einen Mieterwechsel und die Wohnung wurde immer unrenoviert an den Neumieter vermietet. Dieser konnte die Wände dann so gestalten, wie er selbst wollte.

Finde ich als Vermieter auch am Besten.

Allerdings haben hatten wir zwei Wohnungen auf dem stand von 1955 und die haben wir dann natürlich komplett renoviert.

wenn wir wieder die Wohnung unrenoviert vermieten, kann der neue Mieter dann nach einem Jahr kommen und sagen, wir sollen beispeilsweise das Schlafzimmer für ihn renovieren?

Dann muss unbedingt eine Individualvereinbarung in den Mietvertrag rein, sonst kann das der Mieter verlangen.

Wie sieht es aus, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wird und bei Auszug eine Wand voller Nägel ist bzw. total verschmiert, muss der Mieter diese Schäden dann beheben oder kann er sich rausreden mit "unrenoviert übernommen usw..."

Der Mieter kann nicht einfach machen was er will.

Löcher/Nägel  muss man nur im üblichen Rahmen hinnehmen.

Wichtig ist, das man vernünftige Mietverträge hat, die z.B. keine unwirksamen Klauseln zu Schönheitsreparaturen hat.

So manch ein " Vermieter" der untervermietet, holt sich kostenlos ein Mietvertrag aus dem Internet und erlebt dann oft eine böse Überraschung.

Für Vermieter die nicht viel Ahnung von Mietrecht haben, ist es gut sich bei Haus & Grund anzumelden.

Man bekommt dort viele nützliche Infos.

Ich habe mir die Infos hier bei gutefrage geholt, aber auch nur dadurch das ich schon ein paar Jahre hier bin und es hier auch einige User gibt, die viel Erfahrung haben.

LG

johnnymcmuff

Hallo, ja wir haben den Mietvertrag von Haus & Grund geholt. Die Wohnung ist in wirklich gutem Zustand, also wir haben das Bad wirklich toll renovieren lassen, Balkon ist neu, also wir sind da nicht knausrig, sondern wollen wirklich, dass sich die Mieter da wohl fühlen.

Da die Schönheitsreparaturen aber "wegfallen", weil die Wohnung ja unrenoviert vermietet wird, können wir eine Individualvereinbarung schließen, indem wir auf die letzte Seite im Vertrag so etwas schreiben: " Die Wohnung wird unrenoviert vermietet. Der Mieter darf auf eigene Kosten die Wohnung nach dem eigenen Geschmack renovieren. Farbgebung / Motive dürfen nicht den guten Sitten oder Gesetzen widersprechen. Alle Ausführungen müssen mit normalen Mitteln wieder zu entfernen, bzw. in den Urzustand zu versetzen sein. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei. Bei Auszug ist die Wohnung besenrein zu übergeben." Ist so eine Individualvereinbarung rechtlich ok? Natürlich reden wir mit dem neuen Mieter da drüber und wenn es Punkte gibt, die er gemacht haben möchte (und die auch gemacht gehören) dann übernehmen wir das. Aber der Satz "der Mieter stellt den Vermieter..." befreit uns dann vor Renovierungsarbeiten, die der Mieter einfach gerne hätte und auf uns abwälzen könnte, stimmt das so? Vielen Vielen Dank

@Suomi18

Ihr habt den Mietvertrag von Haus&Grund. Also seid ihr doch dort Mitglied oder etwa noch nicht?

Bei Vertragsformulierungen ist es für Nichtjuristen immer schwierig, das so zu schreiben, dass es bei einem evtl. späteren Streit von Juristen auch so verstanden wird, wie man es wollte, bzw. dass es so einwandfrei formuliert ist, dass die Vereinbarung ggf. vor Gericht Bestand hat.

Man kann sich natürlich hier alles mögliche bestätigen lassen, ob das so passt, aber am besten ist es doch, einem Anwalt von Haus&Grund zu erzählen, was man möchte. Der formuliert es dann sauber und sollte es dann wirklich später zu einem Rechtsstreit kommen, hat genau dieser Anwalt zu vertreten, was er in den Vertrag rein schreiben ließ. Dann fällt schon mal die leidige Diskussion mit einem Anwalt weg, der womöglich der Meinung ist, dass die Klausel, die man sich ausgedacht hat, nicht gerade gut ist und nun Schwierigkeiten bereitet.

Lasst Euch also am besten direkt von Haus&Grund helfen, den Vertrag rechtssicher zu formulieren.

Schreib doch bei "sonstige Vereinbarung" rein:

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.

Der Satz ist gut. :) Der Neumieter renoviert die Räume (oder auch nicht) bei Einzug wie er sie haben möchte, bei Auszug ist die Wohnung besenrein zu übergeben und außerdem stellt der Mieter den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei. Das klingt doch schon ganz ordentlich. Danke

Anhang zum Mietvertrag:

Dort alles festhalten, also Renovierung bei EINZUG, usw.
Ich habe ebenfalls verankert, dass in Türen, Türrahmen, Fenster und -Rahmen grunsätzlich nicht gebohrt, geschraubt etc. werden darf.

Außerdem muss der Mieter sämtliche Nägel, Schrauben Haken und sonstige Befestigungen aus Wänden, Decken und Böden rückstandsfrei entfernen.

Wichtig, das ganze in zweifacher Ausführung, beide Exemplare unterschreiben (Mieter + Vermieter), auf Original vermerken, dass Kopie ausgehändigt an Mieter am (Datum) und fertig.

Der normale Standard Mietvetrag aus dem Schreibwarenhandel ist eine gute Basis, der Anhang ist bei mir allerdings mehrere Seiten lang.

Wer die Bedingungen nicht akzeptiert (eigentlich alles ganz normale Dinge, die einen NICHT-Asi überhaupt nicht überraschen), kann dann auch gerne woanders wohnen.

Grüße, ----->

Wir haben uns einen Mietvertrag von Heim&Haus geholt, also zwei. Die Mieter können bei uns streichen und tapezieren, wie sie möchten, aber halt auf ihre Kosten, dafür müssen sie beim Auszug nur besenrein übergeben. Aber ich möchte nicht, dass der Mieter nach einem Jahr kommt und möchte, dass ich ihm das Wohnzimmer neu streiche, weil es ihm so nicht mehr gefällt und er die Wohnung ja unrenoviert übernommen hat.

@Suomi18

Ja, das habe ich auch so verstanden.
Daher der Anhang, wo vermerkt wird:

"Die Wohnung wird renoviert bei EINZUG. Die Kosten dafür übernimmt ausschliesslich der Mieter, welcher dafür in seinem Ermessen und nach seinem Geschmack Arbeiten vornimmt.

Die Ausführung sämtlicher Arbeiten hat in mittlerer Qualität zu erfolgen. Schalter und Steckdosen sind für Tapezier- und Malerarbeiten zu entfernen, bzw. ausreichend abzukleben.

Farbreste an Decken, Rahmen etc. sind sofort zu entfernen.
Farbgebung / Motive dürfen nicht den guten Sitten oder Gesetzen widersprechen [Anm.: für den Fall, dass irgend so ein Vogel auf die Idee kommt, die Wände mit Hakenkreuzen usw. zu "verschönern"] und alle Ausführungen müssen mit normalen Mitteln wieder zu entfernen, bzw. in den Urzustand zu versetzen sein."

Das kann man bei Bedarf natürlich noch weiter und ausführlicher gestalten.

Bislang hatte ich noch keinen Mieter, der dieser Idee abgetan war. Wer auszieht, hat alles mögliche zu tun und verständlicherweise keinen Bock, in ein Objekt, was für ihn keine Bedeutung mehr hat, Geld und Arbeit zu investieren.

Wenn man etwas für sich selber macht, setzt man gewöhnlich mehr Sorgfalt, Liebe und ggf. auch Kapital in dieses Projekt.

Grüße, ----->

@PoisonArrow

Super, deine Formulierung hilft uns weiter. Natürlich gefällt das den meisten Mietern ganz gut, wenn sie bei Einzug einfach die Räume so gestalten können wie sie möchten, dafür beim Auszug nichts mehr machen müssen. Gibt es noch einen Satz, den ich hinzufügen kann, dass Renovierungsarbeiten während der Mietdauer (also wenn er eine Wand wieder in einer anderen Farbe haben möchte), dass der Mieter das dann selbst machen muss? Also nicht, dass er am Anfang einmal in grün streicht und nach einem Jahr sagt "jetzt will ich gelb, Vermietr du bezahlst" .. hatte ich noch nicht, aber es gibt bestimmt solche Mieter

@Suomi18

Es ist eigentlich nicht üblich, dass ein Mieter, der über mehrere Jahre ein Objekt bewohnt, zwischendurch beim Vermieter aufschlägt und kostenfrei neue Tapeten, einen Eimer Wandfarbe und einen Maler verlangt. Dafür hat er genau genommen auch keine rechtliche Handhabe.

Wenn er darüber hinaus auch noch selbst den Farbton seiner Wände bei Einzug gewählt (und aufgetragen) hat, ist eine solche Forderung an den Vermieter wohl völlig vermessen.

Genau genommen fände ich es persönlich auch mehr als seltsam, wenn eines Tages der Vermieter in Malerklamotten vor meiner Tür stünde, und sagen würde: "So, jetzt wird mal schön renoviert!"

Wenn der Mieter durch sein Bewohnen eine Wohnung "abnutzt" und die Tapeten usw. nach einer Zeit nicht mehr "so schön" sind, dann muss er selbst dafür sorgen, dass alles wieder in Ordnung kommt. - Außer natürlich bei Auszug, denn das sagt ja Dein Vertrag aus.

Den Grund "das Blau gefällt mir nicht mehr" würde ich vermutlich mit einem Lächeln quittieren und ihm ein gutes Farben-/Tapetengeschäft empfehlen.

Solche Dinge muss man vertraglich nicht festhalten, weil es bereits durch Gesetze geregelt wird.

Wenn Du es trotzdem gerne hättest, schreib rein, dass alle Renovierungsarbeiten zu Verschönerungszwecken über die gesamte Mietdauer vom Mieter getragen werden.

Grüße, ----->

@PoisonArrow

Danke, jetzt geht´s mir besser. Natürlich ist der Gedanke befremdlich, aber ich seh es schon kommen :) Wir werden das so reinschreiben.

Jetzt meine Frage, wenn wir wieder die Wohnung unrenoviert vermieten, kann der neue Mieter dann nach einem Jahr kommen und sagen, wir sollen beispeilsweise das Schlafzimmer für ihn renovieren?

Das kann passieren. Wenn Ihr eine unrenovierte Wohnung übergebt, könnt Ihr die laufenden Schönheitsreparaturen nicht auf den Mieter abwälzen, ohne das er hierfür vorab eine entsprechende finanzielle Entschädigung bekommt.

So könntet Ihr beispielsweise unrenoviert übergeben und dem Mieter hierfür ein paar Kaltmieten erlassen, wenn er dafür selbst renoviert.

Wie sieht es aus, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wird und bei Auszug eine Wand voller Nägel ist bzw. total verschmiert, muss der Mieter diese Schäden dann beheben oder kann er sich rausreden

Beschädigungen muss der Mieter immer beheben, da diese nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun haben. Folglich ist es egal, ob die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

Hallo, danke für deinen Hinweis. Es geht ja nicht darum, dass der Mieter die "laufenden Schönheitsreparaturen" immer durchführen muss. Aber kann er, wenn er empfindet, dass sein Schlafzimmer nicht mehr schön aussieht, dann uns verpflichten, es zu renovieren? Wir würden ja gar nicht vorschreiben, dass er es renovieren muss, sondern er entscheidet selbst, was er wann oder wie streichen will oder eben auch nicht? Kann er, wenn ihm (persönlich) ein Zimmer nicht mehr gefällt, uns zur Renovierung zwingen? Danke

@Suomi18

Schönheitsreparaturen können dem Mieter auferlegt werden. Ist dies nicht der Fall trägt der Vermieter diese Pflicht (Vgl. § 535 BGB).

Das ganze könnt Ihr aber umgehen, in dem Ihr zusätzlich zum Mietvertrag vereinbart (Individualvereinbarung), in welcher geschrieben steht, dass Ihr unrenoviert übergebt, aber dafür keine laufenden Renovierungen verlangt.

@ChristianLE

Ich möchte aber auch verhindern, dass der Mieter mich die Renovierungen bezahlen lassen möchte. Also er ist der Meinung, das Schlafzimmer müsste renoviert werden und ich soll das zahlen. Bis jetzt war es bei uns immer so, dass die Mieter einfach selbst dafür zuständig waren und wenn ihnen das rot oder welche Farbe auch immer, dass sie gestrichen haben nicht mehr gefällt, dass die Mieter dann selbst wieder anders gestrichen haben. Der Mieter kann (wenn er möchte) so oft die Farben umstreichen bzw. renovieren - muss aber nicht. Aber eben auf eigene Kosten. Ist das machbar?

@Suomi18

Ich möchte aber auch verhindern, dass der Mieter mich die Renovierungen bezahlen lassen möchte.

Dann pack auch das in eine Individualvereinbarung. Dann ist das machbar.

Von Gesetz her muss der Vermieter die Wohnung renovieren, allerdings ist in allen Mietverträgen die Klauseln drin, dass der Mieter dies übernimmt.

Ich würde daher schreiben: Der Mieter übernimmt die Wohnung unrenoviert und kann bei Auszug die Wohnung unrenoviert, aber besenrein übergeben. Dazu gehört es auch, dass Nägel, Schrauben und sonstiges  in Wänden, Decken und Fußböden entfernt werden und die Löcher zugespachtelt werden. Der Mieter führt je nach Bedarf und Zustand Schönheitsrenovierungen durch. Diese umfassen das Tapezieren  und/oder Streichen der Wände und Türen. Das Streichen der Innentüren und die Innenseite der Fenster.

Schmierereien wirst du schlecht im Mietvertrag umsetzten können, da es ein dehnbarer Begriff ist.

Der Mieter kann bei Einzug einfach so die Wände anstreichen/tapezieren, wie er möchte, auf seine Kosten. Dafür muss er bei Auszug die Wohnung nur besenrein übergeben. ich möchte halt nicht für die Renovierung von seinem Wohnzimmer zahlen, weil es ihm vielleicht nicht mehr gefällt.