Darf man eine Klausur mit 0P. bewerten, wenn Passagen aus dem Internet auswendig geschrieben sind?

10 Antworten

Das ist keine Leistung, wenn du etwas, was andere geschrieben haben auswendig lernst und dann aufschreibst... in einer Arbeit wird Leistung bewertet, also meiner Meinung nach durchaus berechtigt.

VioletteRose  30.11.2010, 17:00

Jawoll! Dummheit gehört bestraft!

kopiere / scanne diese arbeit, incl bemerkungen des lehrers, als beweissicherung

1) spann deine eltern ein

2) geh zum schülersprecher und zum elternbeirat

wenn du gefährdet bist, oder die note später noch brauchst:

3) nimm notfalls einen anwalt

mach dich gefasst auf kritische und fangfragen, lass den beweis unangetastet im buch stehen so dass auch nachträglich nicht behauptet werden kann, du hättest das internet in das schulbuch wortwörtlich reingeschrieben.

In Klausuren musst du zitierte Passagen kenntlich machen und die Quelle ausweisen, dann ist das OK. Hast du dies nicht getan, ist dies "geistiger Diebstahl", da du die Gedanken eines anderen als deine ausgegeben hast. Wenn du die Quelle nicht genannt hast, darf dein Lehrer diese Passage mit 0 P bewerten. Aber der ganze Aufsatz, das ist schon hart...

Zitiert ist zitiert, ob nun auswending gelernt und zitiert oder abgelesen und zitiert. Merkst was? Das mit dem Anwalt würde ich mir gut überlegen, den gekupfert hast Du nunmal.

Ist erlaubt, denn das ist Diebstahl geistigen Eigentums o.ä. Hättest du das Zeug umformuliert, hätte nie einer was gesagt, aber wenn du einfach aus dem Internet "abschreibst", dann ist das ne klare 6, oder eben 0 Pkt. Ist beim Vortrag genauso, wenn du was ausdruckst von Wikipedia oder sonstwo, und das dann vorliest, dann hast du dich ja mit nichts auseinandergesetzt, du hast das nur ausgedruckt. Das ist keine Arbeit und ich sag es dir ganz ehrlich, solche Lehrer wie deine sollte es öfter geben.

Sorry für die rauen Worte, es ist aber so.

LG und lass trotzdem den Kopf nicht hängen!!!