Darf man ein T-Shirt ins Gefängnis schicken?

13 Antworten

erstmal so pauschal: ja, darf man.

nur, so einfach ist das auch nicht. erstmal muss der inhaftierte eine wäschepaketmarke beantragen. auf dem antrag muss er all die sachen schildern, die er bekommen wird. man darf nur eine begrenzte anzahl an klamotten in der jva haben. wird das alles genehmigt, bekommt er von der kammer ein paar tage später die wäschepaketmarke ausgehändigt. die kann er weiterschicken an denjenigen, der ihm die klamotten schickt. mama z.b. gut. mama packt nun die sachen in das paket, die hinten auf der marke stehen (die hat die kammer dort notiert, damit die wissen, was genehmigt wurde, wenn das paket dann ankommt). alle anderen wird der inhaftierte nicht bekommen. ist das paket vollständig, geht's richtung jva. dort kommt es in die kammer, wo es dann zusammen mit dem inhaftierten durchgesehen wird. ist alles ok, darf er die sachen mitnehmen.

es gibt nur eine begrenzte anzahl an wäschepaketmarken pro jahr. zwei oder drei waren das, glaub ich. und dann mit dem ganzen beantragen und verschicken und hin und her... es macht kaum sinn, nur ein t-shirt zu verschicken. das lohnt nicht. und anders ist es nicht machbar.

Man darf schon, obs ankommt ist ne andere Frage. Wird geprüft, wenn OK dann sollte es der Häftling bekommen. Aber es gibt auch fiese Wärter, die dafür sorgen dass mans nicht kriegt ^^

Ja darf man. Wird halt vorher vom Personal dort kontrolliert, aber ansonsten spricht nichts dagegen.

einfach so darfst du das nicht. das heißt: er würde es nicht bekommen. es würde in der kleiderkammer landen. der häftling muss einen antrag stellen, der muss bewilligt werden und dann bekommt er es.

Ja,das darf man,wird aber überprüft.