Darf man einem Häftling was zu Weihnachten schenken?

4 Antworten

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Früher ging das, da hatten man im Knast Anspruch auf sounsoviele "Päckchen" im Jahr + eins zu Weihnachten.

Heute ist das in der Regel nicht mehr möglich, man kann denen nur noch Geld aufs Konto einzahlen.

Anspruch auf sounsoviele "Päckchen" im Jahr + eins zu Weihnachten.

Im Grunde ist das auch heute in den meisten Bundesländern noch, sogar ohne Beschränkung der Anzahl. Dummerweise haben die Gesetzesmacher eingeschränkt was drin sein darf keine Nahnrungs und Genussmittel, womit die ganze Sache praktisch wertlos ist.

@Artus01

OK, danke! So genau wuste ich das nicht, mein bisher längster Urlaub waren nur 8 Wochen und das war grade in Reinickendorf, da konnt man eh selber zum nächsten Laden gehen😉

Dumme Frage, was kann dann überhaupt rein? Elektrogeräte und Klamotten gehen ja bekanntlich auch nicht einfach so. Also Bücher? Die kann man ja eh bestellen, dafür brauchts doch eigtl kein Päckchen...

@Kerosine

Das ist ja der Sinn der Sache. Der erhalt von Paketen ist ja im Strafvollzugsgesetz 3x im Jahr erlaubt. Da das StVollzG ein Bundesgesetz ist, kann man es durch ein Landesgesetz nicht verschlechtern. Was die Pakete enthalten dürfen ist im StVollzG nicht geregelt. Also hat man den Inhalt derart beschränkt dass es keinen Sinn macht Pakete zu erhalten. Gleichzeitig hat man das leidige Thema "Ersatzeinkauf" damit abgeschafft. Es ist im Grunde nur noch erlaubt Wäsche zuzusenden.

@Artus01

Das Bundes Strafvollzugsgesetz gilt doch schon ewige Jahre nicht mehr...

Ich dachte die Begründung war, das man heute soviel einkaufen kann im Knast.

@Artus01

Nein, nur noch die der einzelnen Bundesländer:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugsgesetz(e)_(Deutschland)

Nachdem die Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen ist, lösen die jeweiligen Landesgesetze das Strafvollzugsgesetz des Bundes sukzessive ab. Bis 2016 haben alle deutschen Bundesländer eigene entsprechende Gesetze erlassen.
@Kerosine

Tja, wiki .....

Du solltest die Seite in dem Link meines Kommentars nochmal aufrufen. Dort steht oben links neben dem Bundesadler, "Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz". Diese Seite ist immer auf dem aktuellsten Stand und ich denke mal dort weiss man besser welche Gesetze Gültigkeit haben als Wikkidingsbums.

@Artus01

Gut die behalten auch alte Gesetze... aber du wirst recht haben, weil bei Wiki steht ja das Gesetz wurde noch 2017 aktualisiert...

Wie das Bundes und Landes Gesetz zueinander steht check ich nicht, bin ja auch keine Juristin.😉

Aber rein praktisch glaub ich nicht, das das wo du meinst stimmt, mit dem man darf sich durch Landesrecht nicht verschlechtern. Ich kann dir auch sagen warum:

Zu meiner Zeit war es im Jugendarrest immer so, das man sich - im Gegensatz zum Knast - beim einchecken nicht ausziehen muste. Das steht immer noch im Bundesrecht drin aber die Kiddies heute müsen es, nach Landesrecht, hab ich mir sagen lasen. Also denk ich die Sache ist irgenwie komplizierter...

@Kerosine
Gut die behalten auch alte Gesetze...

Nö, jede Gesetzesänderung wird dort zeitnah eingebracht.

Wie das Bundes und Landes Gesetz zueinander steht check ich nicht, bin ja auch keine Juristin.

Dazu muss man keine Juristin sein. Bundesrecht bricht Landesrecht, das bedeutet dass ein Landesgesetz welches gegen Bundesrecht verstösst nicht angewendet werden kann. Bestes Beispiel ist die Todesstrafe in Hessen. Erst bei der letzten Landtagswahl hat man einen Bürgerentscheid über einige Änderungen der Landesverfassung mitgekoppelt. Die Todesstrafe ist jedoch nach Art. 102 Grundgesetz abgeschafft, sie konntte daher keine Anwendung finden. Erst jetzt wird die bis dahin geltende Todesstrafe in Hessen abgeschaft.

Die Landesgesetze können eventuelle Vergünstigungen in ihren Gesetzen beschliessen, aber niemals ein Bundesgesetz einschränken. Das es da natürlich ein paar Kniffe gibt ist halt so.

Was die Sache mit dem Jugendarrest angeht, so hat es nie ein Bundesgesetz welches den Jugendarrest regelt gegeben, gleiches gilt auch für einige andere Haftarten. Erst im Rahmen der Föderalismusreform 2006 wurden die Länder aufgefordert entsprechende Landesgesetze zu beschliessen. In diesem Gesetz kann durchaus anders angeordnet werden als Dir noch bekannt ist.

So kompliziert ist das Ganze gar nicht.

In Bayern ist es so,
Der Gefangene kann dafür Sondergeld erhalten...bzw von seinen Freunden bzw Familie überwiesen bekommen... Sog. Weihnachtspaket

Mit diesem Geld kann er dann beim Anstalt skaufmann einkaufen... Es handelt sich dabei meistens um einen Bestelleinkauf.

Der Gefangene hat im Normalfall drei solche Sondereinkäufe im Jahr ..(Ostern, Weihnachten und einmal frei wählbar -z.B. an seinem Geburtstag)

Egal ob Du es persönlich übergeben darfst oder als Paket schickst, der Inhalt wird geprüft, bevor es Dein Bekannter bekommt. Aber um ganz sicher zu sein, ob Du ihm etwas zu Weihnachten schenken darfst, kannst Du ja im Gefängnis anrufen und fragen, evtl auch Was im Paket sein darf.

Informiere dich bei der Gefängnisverwaltung; dort wirst du entsprechende Auskunft erhalten.