Darf man Chatverläufe Aufnehmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstmal müsste geklärt werden, was unter Chat verstanden wird und was unter "aufnehmen".

Versteht man unter Chat das Geplauderdie Plaudereider Schwatz, der Plausch, das Gespräch, die Unterhaltung,

und unter "aufnehmen", dass man das "gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt",

dann greift genau das, was in der Antwort von tinalisatina hier steht:

StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Darin heißt es u. a.:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. [...]

Dabei ist es egal, ob der Andere in deinem Wohnzimmer mit dir redet oder am Telefon oder über das Internet. Deshalb fragen die Unternehmen am Telefon auch meist, ob sie das Service-Gespräch mir dir aufnehmen dürfen oder nicht.

Anders sieht es aus, wenn der Andere seinen Text nicht spricht, sondern schreibt. Diesen geschriebenen Text darf man aufnehmen, etwa mit einem Fotoapparat oder als Bildschirm-Kopie (engl. "screenshot"), man darf von einer solchen Aufnahme eine Kopie anfertigen und man darf diese Kopie aufbewahren (soweit das nicht irgendwelchen Datenschutz-Regelungen widerspricht, an die sich zum Beispiel Unternehmen halten müssen).

In vielen Internet-Chats, etwa in Chat-Rooms, wird ja gar nicht gesprochen, sondern "getextet", also der eigene Text in Schriftform erstellt und weitergeleitet. Dafür greift der Paragraf oben aber gar nicht.

Zudem ist es üblich, dass Chat-Applikationen die geschriebenen Chat-Botschaften selbst bereits festhalten. Damit kann man sie selbst vervielfältigen, archivieren oder ausdrucken.

Nur bei einer Weitergabe an Dritte kann es kritisch werden. Aber das ist hier ja gar nicht geplant.

Gruß aus Berlin, Gerd

794ms 
Fragesteller
 29.11.2021, 19:47

Danke für die Antwort! Also bedeutet es ich dürfte eine Kopie vom Chat machen also z.B. auf Snapchat wenn ich es nur für Private Zwecke benutze und es niemandem Weiter sende? Bräuchte ich auch die Erlaubnis, weil ich sende es ja keinem Weiter sondern benutze es nur für Private Zwecke. P.S: Gilt es auch für ein Video also würde ich eine Videoaufnahme vom Chat machen anstatt einen Screenshot? Weil wenn ich z.B. mehr zeigen will als man auch auf dem Bild sieht.

GerdausBerlin  30.11.2021, 14:18
@794ms

Es kommt darauf an, ob dein Chat-Partner mit dir spricht oder dir einen geschriebenen Text zeigt. Nur dann, wenn er spricht, greift das: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt [...]" (StGB § 201).

Egal ist es dabei, mit welchen technischen Mitteln du das gesprochene Wort aufnimmst: Mikrofon und Tonbandgerät, Videokamera oder irgendeine Hardware oder irgendeine App.

Gesprochenes Wort? Nein. Man macht sich strafbar nach § 201 StGB.