Darf ich Hörbücher aufnehmen und diese auf Youtube hochladen, oder ist das Urheberrechtsverletzung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Zunächst musst du prüfen, ob das Werk geschützt ist durch UrhG § 2 Geschützte Werke.
  2. Dann must du prüfen, ob dein Ziel ist, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, oder ob du es nur hochladen möchtest, um es engen Bekannten zu zeigen.

Zu 1: Tonaufnahmen anderer Leute sind meist geschützt durch UrhG Abschnitt 3, fremde Texte meist durch § 2; aber nicht ewig, siehe UrhG Dauer des Urheberrechts.

Zu 2: Man kann bei YouTube einstellen, wer deinen Upload sehen kann. Siehe dazu UrhG § 15 Allgemeines:

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Falls 1. das Werk noch geschützt ist und 2. dein Hörerkreis doch eine Öffentlichkeit darstellt, benötigst du eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten vom Inhaber der Nutzungsrechte - also vom Urheber selber (oder von dessen Erben) oder von seinem Vertragspartner, also meist seinem Buchverlag.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, natürlich nicht. Warum sollt man das dürfen? Das ist als ob du einen Film im Kino aufnimmst und dann hochlädst, klingt das legal?

Auch Hörbücher von Klassikern, deren Autoren schon länger als 70 Jahre tot sind, darfst du nicht einfach verbreiten, denn selbst wenn das Urheberrecht erloschen ist. Nutzungsrechte und Eigentumsrechte vom Verlag und Sprecher sind es nicht.

Was du darfst sind selbstgeschriebene Sachen vorlesen oder aber Gemeindefreie deutsche Texte (z.B den Originaltext ohne Bearbeitung von Faust) vorlesen. Bei fremdsprachigen müsstest du den Originaltext selbst übersetzen den auch an Übersetzungen hängen Nutzungsrechte, die du nicht besitzt.

nur wenn du da Bücher nimmst, deren Autor vor mehr als 70 Jahren gestorben ist oder Bücher die du selbst geschrieben hast.

Aber andere Bücher die urheberrechtlich geschützt sind darfst du natürlich NICHT verbreiten, auch nicht als Hörbuch

Kassiopeia000  20.12.2019, 19:29

Das ist falsch. Verlage und Sprecher besitzen auch Lizensen und Nutzungsrechte (Wenn auch kein Urheberrecht) an einen Hörbuch, die in diesem Fall verletzt werden würden und eine Straftat bilden. Gemeindefrei heißt lediglich, dass sie selbst ein Hörbuch vom Originaltext einsprechen könnte. (fremdsprachige müsste sie aber selbst übersetzten, denn auch an modernen Übersetzungen hängen Nutzungsrechte)

Kassiopeia000  20.12.2019, 19:36
@Kassiopeia000

siehe Kommentar bei GammaFoto

GammaFoto  20.12.2019, 22:10
@Kassiopeia000
Das ist falsch.

nein, das ist richtig

Verlage und Sprecher besitzen auch Lizensen und Nutzungsrechte

ja, der Fragensteller aber nicht

die in diesem Fall verletzt werden würden und eine Straftat bilden.

genau was ich sagte

Gemeindefrei heißt lediglich,

nein, Gemeindefrei bedeutet, dass eine Ortschaft nicht Teil einer Gemeinde ist

Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Du darfst aber Texte die so alt sind dass das Urheberrecht bereits ausgelaufen ist selbst einlesen, und das dann bei Youtube reinstellen.

Es gibt Bücher bei denen das Urheberrecht bereits aufgehoben ist. Also zb gibt es keine Erben mehr von Ovid. Daher darfst du solche Klassiker die zb auch als gratis Download für die Allgemenheit verfügbar sind auch auf Yutube deinen Abonenten vorlesen.

Aber ansonsten gilt wie du schon erkannt hast eben das Urheberrecht.

Kassiopeia000  20.12.2019, 19:37

siehe Kommentar bei GammaFoto