Chatverläufe vor Gericht , zugelassen?

3 Antworten

Du darfst einen Beweisantrag stellen, daß der Chatverlauf als Beweismittel zugelassen wird. Wegen der Manipulierungsmöglichkeiten habe ich aber große Zweifel, ob das Gericht das zulassen wird. Es sei denn, der Verlauf würde von dem Chat-Anbieter direkt zur Verfügung gestellt und es handelt sich nicht nur um einen Log.

Nichtsdestotrotz kann man den Verauf als inoffizielles "Beweismittel" in der Verhandlung natürlich zur Sprache bringen, wenn man etwas beweisen will, das sich anders nicht beweisen läßt. Ob und wie das Gericht eine damit vermittelte Information verwendet, läßt sich dabei natürlich nicht sagen.

Sofern Du Angeklagter bist, hast Du aber für die Verhandlung ja sowieso einen Pflichtverteidiger bekommen, der Dich da sicher kompetent beraten wird.

musstest wahrscheinlich vor dem gericht eine aussage bei der polizei machen gehen, die hättest du da mitnehmen sollen, chatverläufe sind ja ganz leicht zu fälschen vorallem wenn die auf papier gedruckt werden. nehm sie mal mit aber ich sehe nicht viele chancen.

du kannst es bei gericht beantragen - der richter entscheidet dann ob ja oder nein