Darf man bereits mit einem kleingewerbe steuern absetzen oder erst ab bestimmten einkommen?

6 Antworten

Ist jetzt nicht böse gemeint, aber wenn Du ein Gewerbe betreibst musst Du Dich entweder intensiv mit den steuerrechtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen oder einen Steuerberater damit beauftragen. Als Kaufmann kannst Du sonst schnell große Probleme bekommen.

Zu Deiner Frage:

1.Es gibt kein Kleingewerbe. Was Du meinst, ist die Kleinunternehmerregelung. Die ist aber nur für die Umsatzsteuer relevant.

2. Steuern kannst Du nicht absetzen, Du musst sie zahlen.

3. Um etwas "von der Steuer absetzen" zu können, musst Du als Gewerbetreibender je nach Rechtslage eine GuV oder eine Bilanz erstellen. Dieses Ergebnis wird dann der jeweiligen Einkunftsart der Einkommensteuererklärung zugeordnet. Je nach Unternehmensgegenstand kann auch eine Gewerbesteuererklärung notwendig sein.

Da Du als Gewerbetreibender für die jeweiligen Angaben vollumfänglich haftest (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe), solltest Du das unbedingt von einem Steuerberater bearbeiten lassen!

Zum einen es gibt KEIN Kleingewerbe. Das kennt weder das Gewerberecht noch das Steuerrecht.

Das was ihr immer meint ist: Gewerbe anmelden und die Steuerliche Erfassung der Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG nutzen. Und diese Reglung betrifft nur die Umsatzsteuer, alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben davon unberührt.

Das bedeutet, dass u bis zu einem Jahresumsatz von 22.00€ von der MwST Zahlung ausgenommen bist.

Dann weiter: Steuern kannst du nicht absetzen, steuern musst du bezahlen.

Durch eine Überschuss - Verlustrechnung oder eine Bilanzierung setzt du die Ausgaben den Umsätzen entgegen.( Umsatz minus Ausgaben = Gewinn)

Das was übrig bleibt ist dein Gewinn. Und diesen Gewinn musst du versteuern-

Mein Tipp an dich: suche dir zwingend einen Steuerberater und besuche unabdingbar einen Kurs für Existenzgründer. Denn mit deinem Wissen fährst du gegen die Wand.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du ein Kleingewerbe hast, kannst du alle Ausgaben in Zusammenhang mit deinem Gewerbe erfassen, und von deinen Einnahmen abziehen. Das nennt sich gewinnermittlung bzw.Einnahme Überschussrechnung.

Auf deinem gewinn wird dann die Einkommensteuer berechnet.

Umgangssprachlich sagt man auch schon mal etwas von der Steuer absetzen

Steuern kann man gar nicht absetzen, die muss man zahlen.

Was willst du denn wissen?

als Kleingewerbler darfst keine Mwst in den Rechnungen ausweisen, ergo kannst da auch keine Ust ziehen

Einkäufe kannst bei der nächsten Steuererklärung geltend machen

Hitmangerst  24.11.2020, 23:24

Man darf als Kleinunternehmer per G&V Vortrag gegenverrechnen.

Griesuh  25.11.2020, 08:58
@Hitmangerst

Wer die Kleinunternehmerreglung nutzt darf auf seinen Rechnungen die MwST nicht ausweisen und er kann die verausgabte MwST beim FA NICHT gegenrechnen.